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Bußgeldbescheid aus dem Ausland erhalten?

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Spezielle Klausel im Bußgeldkatalog Österreich

Wer mit dem Auto im Ausland unterwegs ist, kann einen Bußgeldbescheid erhalten.

Verkehrsverstöße im Ausland.

Wer mit dem Auto im Ausland unterwegs ist, muss sich an die Verkehrsvorschriften des jeweiligen Landes halten. Sollte dies nicht der Fall sein, drohen empfindliche Strafen und ein Bußgeldbescheid wie z.B. aus dem Bußgeldkatalog Österreich oder Italien.

So manchem Urlauber trübt die Urlaubsfreude den Blick auf die Verkehrsschilder, andere trinken im Urlaub aus Gelassenheit ein Gläschen Wein mehr. Doch aufgepasst: Wer mit dem Auto im Ausland unterwegs ist, muss sich an die Verkehrsvorschriften des jeweiligen Landes halten – derjenige, der dagegen verstößt, muss dafür grundsätzlich auch in Deutschland geradestehen.

Die Zusammenarbeit bei Verkehrsverstößen im Ausland ist grenzenlos, dies betrifft besonders den Bußgeldkatalog Österreich und Italien.

Die Zeiten sind vorbei, in denen Urlauber die Bußgelder oder ein Bußgeldbescheid des Urlaubslandes getrost ignorieren konnten. Mittlerweile herrscht zwischen den EU-Staaten eine grenzenlose Zusammenarbeit bei Verkehrsverstößen. Seit Oktober 2010 werden EU-Bußgelder über 70 Euro auch in Deutschland
eingetrieben. Dies ermöglicht das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG).

 

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Bei einem Bußgeldbescheid aus Italien oder Österreich beraten euch die Rechtsanwälte Aichach.
Bildquelle: unsplash.com

Nicht jeder Strafzettel ist rechtmäßig.

Auch dieses internationale System der Rechtshilfe hat ihre genauen formalen Kriterien. Die Geldstrafe darf vom deutschen Bundesamt für Justiz nur eingetrieben werden, wenn

  • a) der Bußgeldbescheid in deutscher Sprache verfasst ist.

Hier ist es unhinderlich, dass der Bußgeldbescheid nicht direkt von der

Verwaltungsbehörde des Urlaubslandes selbst, sondern in vielen Fällen von

privaten Unternehmen verfasst wurde. Gerade viele italienische Kommunen

beauftragen private Unternehmen hierfür.

  • b) die Ordnungswidrigkeit mit Bearbeitungsgebühr über 70 Euro liegt.

Eine Ausnahme dieser Regelung gilt für den Bußgeldkatalog Österreich, denn Österreich kann bereits

bei 25 Euro den Bußgeldbescheid vollstrecken lassen.

 

Der Widerspruch kann teuer werden – Besonders ein Bußgeldbescheid aus Österreich.

Wie im deutschen Verwaltungsrecht besteht auch im Falle eines ausländischen Bußgeldbescheides die Möglichkeit, einen Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid zu erheben. Dies kann immer dann erfolgversprechend sein, wenn die formellen Kriterien eines Bußgeldbescheides nicht erfüllt sind. Jedoch erhöht sich in vielen Fällen der Bescheid bei negativer Bescheidung des Widerspruchs. So erhöht sich die Strafe in Italien um 50% bei einem abgewiesenen Widerspruchs.

Werden Sie aber in jedem Fall stutzig, wenn ein ausländisches privates Unternehmen eine Geldstrafe über einen Mahnbescheid auf dem Zivilrechtsweg geltend macht!

Es lohnt sich im Zweifelsfall eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um unnötige Kosten zu vermeiden.

Schnelles Begleichen ermöglicht in vielen Fällen Rabatte.

Grundsätzlich gilt, wer nicht bezahlt, riskiert in absehbarer Zeit ein Inkassoverfahren in Deutschland. Außerdem droht beim nächsten Urlaub im entsprechenden Land eine satte Nachzahlung oder gar die Beschlagnahme des Kfz.
Andererseits gewähren viele Länder stattliche Rabatte, wenn das Bußgeld zügig bezahlt wird. Je nach Land und Art des Verkehrsverstoßes sind bis zu 50% Nachlass möglich, falls innerhalb einer bestimmten Frist bezahlt wird. Besonders großzügig sind hier Frankreich, Italien, Spanien und Großbritannien.

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Hilfestellung bei einem Bußgeldbescheid aus dem Ausland findet ihr bei den Rechtsanwälten Aichach
Bildquelle: unsplash.com

Auszug aus dem Bußgeldkatalog Österreich und Italien

Die Bußgelder weichen von Land zu Land stark ab. Nachfolgend werden die häufigsten Vergehen und ihre kostenintensiven Folgen aufgelistet.

Bußgeldkatalog Italien

Warnweste vergessen: ab 38 Euro
Handy am Steuer: ab 78 Euro
Verstoß gegen die Helmpflicht: 78 – 311 Euro
Promillegrenze überschritten: 500 Euro

Hinweis: Die Bußgelder werden turnusmäßig an den Lebenshaltungskostenindex angepasst und können daher abweichen.

Bußgeldkatalog Österreich

Warnweste vergessen: ab 14 Euro
Handy am Steuer: ab 50 Euro
Nicht angeschnallt: ab 35 Euro
Geschwindigkeitsverstoß über 50 km/h: bis zu 2.180 Euro
Promillegrenze überschritten: ab 300 Euro

Hinweis: In Österreich gilt das Prinzip der Anonymverfügung. Vor allem bei Geschwindigkeitsüberschreitungen geht die Verwaltung davon aus, dass der, dem die Anonymverfügung zugestellt wurde, den Täter kennt bzw. leicht herausfinden kann, wer der Täter ist, weil er weiß, wer wann mit seinem Fahrzeug unterwegs war. Konsequenz dieses Grundsatzes ist, dass der eigentliche Täter bei Bezahlung binnen der angesetzten Frist unbekannt (also anonym) bleibt. Anonymverfügungen kennt das deutsche Ordnungswidrigkeitenrecht nicht – deshalb sind Anonymverfügungen in Deutschland nicht vollstreckbar.

Des Weiteren haben wir für euch einen Artikel erstellt, der das aktuelle Thema Winterreifen-Pflicht beinhaltet. Um keine Verkehrsordnungswidrigkeit zu begehen, lesen Sie sich hierzu in diesen Artikel ein.

Erstellt von: Rechtsanwalt Marc Sturm und Avvocato Francesca Perri, Kanzlei / Studio legale Sturm, Dr. Körner & Partner in Aichach, in Zusammenarbeit mit stud. iur. Kevin Joder (Uni Konstanz)

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