E.ON Bayern AG will außergerichtliche Lösung mit Solarbauern
Betreiber von Solaranlagen müssen nicht zwangsläufig ins Klageverfahren

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Nach dem Urteil des LG Regensburg vom 03.07.2012, Az.: 4 O 296/12, können zahlreiche von uns bearbeitete Fälle im Wege einer außergerichtlichen Einigung gelöst werden. Die E.ON Bayern AG ist erkennbar bemüht, die ausstehenden Zahlungen zeitnah zu leisten und die entstandenen Kosten an die betroffenen Betreiber zu ersetzen.
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