Wir sind qualifizierte, ehrgeizige, dynamische und neugierige Anwälte in Aichach. Gut zuhören, sowie argumentieren können ist für uns, als Anwaltskanzlei in Aichach, ein besonderes Anliegen. Wir kämpfen mit Entschiedenheit, dem Blick für das Wesentliche, Durchsetzungskraft und Weitblick für Ihre Interessen. Denn nur mit einem prozesserfahrenen Anwalt können Sie Ihr Recht durchsetzen.

Kontakt

Gerhauser Straße 5, 86551 Aichach

Montag-Donnerstag: 08:00 - 12:30 / 14:00 bis 16:30 Uhr Mittwoch:           08:00 - 12.30 Uhr
Freitag :            08:00 - 14.00 Uhr
Weitere Sprechzeiten nach individueller Vereinbarung (auch abends oder am Wochenende)
wir sind während der Sprechzeiten telefonisch unter 0 82 51 / 93 464 0 und per E-Mail jederzeit für Sie erreichbar.

Folgen Sie uns auf :

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!

Bestellerprinzip wird vom Mietrechtsnovellierungsgesetz bestimmt

Bestellerprinzip | Anwaltskanzlei Sturm Dr. Körner & Partner aus Aichach

Käufer und Mieter schulden nicht mehr Maklerkosten

Das Bestellerprinzip vom Mietrechtsnovellierungsgesetz gilt nicht beim Kauf von Eigentumswohnungen, Häusern und Grundstücken

 

Zum 01.06.2015 ist auf Grundlage des Mietrechtsnovellierungsgesetzes vom 21.04.2015 das sog. Bestellerprinzip in Kraft getreten, wonach der Makler im Falle der Vermittlung einer Mietwohnung künftig nicht mehr grundsätzlich vom Mieter, sondern von demjenigen, der ihn bestellt hat, bezahlt wird.

Damit gilt das Bestellerprinzip nicht für die Vermittlung beim Kauf von Eigentumswohnungen, Häusern und Grundstücken.

Die maßgebliche Gesetzesänderung befindet sich in dem neu eingefügten Abs. 1a des § 2 WoVermRG, wonach nun der Makler vom Mieter für die Vermittlung kein Entgelt mehr fordern darf.

Ausnahme ist hier, dass er aufgrund eines mit dem Mieter geschlossenen Vermittlungsvertrags ausschließlich für diesen tätig wird und holt zu diesem Zweck von dem Vermieter einen Auftrag ein, die Wohnung dem Mieter anzubieten. Der Vermittlungsvertrag muss jetzt außerdem die Textform wahren.

Bei Fragen im Thema Immobilienrecht beraten die Rechtsanwälte Marc Sturm & Partner aus Aichach Sie gerne und informieren über das Bestellerprinzip.

Bestellerprinzip | Rechtsanwälte Aichach
Im Thema Immobilienrecht immer besten Beraten mit den Rechtsanwälten Aichach, auch im Bereich vom Bestellerprinzip.
Bildquelle: unsplash.com

Hinter diesem verklausulierten Ausdruck verbirgt sich eine noch weitergehende Einschränkung: Der Makler hat auch im Falle der Beauftragung durch einen Mieter nur dann einen Entgeltanspruch, wenn er beim Vermieter dazu extra den Auftrag einholt, die Wohnung dem Mieter anbieten zu dürfen.

Anders gewendet hat der Makler trotz Abschluss eines Vermittlungsvertrags dann keinen Entgeltanspruch, wenn er dem Mieter eine Wohnung aus seinem bisherigen Bestand anbietet, denn in diesem Fall wurde der Auftrag vom Vermieter zum Anbieten der Wohnung schon vorher eingeholt und nicht ausschließlich für den Mieter.

Weitere interessante Artikel finden Sie hier:

Checkliste zur Feststellung der Scheinselbstständigkeit

Verkehrsordnungswidrigkeit: Keine Winterreifen?

 

Erstellt von: Rechtsanwalt Marc Sturm, Kanzlei Sturm, Dr. Körner & Partner – Ihre Anwaltskanzlei Aichach

Teilen auf:
SKP-Kanzlei