Wir sind qualifizierte, ehrgeizige, dynamische und neugierige Anwälte in Aichach. Gut zuhören, sowie argumentieren können ist für uns, als Anwaltskanzlei in Aichach, ein besonderes Anliegen. Wir kämpfen mit Entschiedenheit, dem Blick für das Wesentliche, Durchsetzungskraft und Weitblick für Ihre Interessen. Denn nur mit einem prozesserfahrenen Anwalt können Sie Ihr Recht durchsetzen.

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Strafrecht

Strafrecht | Anwalt Aichach | Rechtsanwälte Aichach | Marc Sturm
Jedes Zögern, unbedachte Äußern und Vorgehen gegenüber den Ermittlungsbehörden ohne die Hilfe eines Fachanwalts für Strafrecht kann Ihre Situation unwiderruflich verschlechtern.
Dr. Sturm & Partner mbB - Rechtsanwälte in Aichach

Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten

Sie haben von der Polizei eine Ladung als Beschuldiger erhalten? Ihre Wohnung wurde von Polizeibeamten durchsucht? Ein Freund oder Angehöriger wurde verhaftet?

In einer solchen Situation gilt vor allem eines: Machen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Nicht nur bei Beschuldigtenvernehmung durch die Polizei, sondern insbesondere auch im Falle einer Durchsuchung oder sogar einer Festnahme ist dies die wichtigste Verhaltensregel.

Denn wer schweigt, macht sich automatisch nicht verdächtig – wer schweigt kennt lediglich seine Rechte! Auch wenn der Drang, sich zu entlasten nachvollziehbar ist – die Frage, ob und zu welchem Zeitpunkt eine Einlassung erfolgen sollte, kann nur getroffen werden, wenn man umfassend darüber informiert ist, gegen welchen strafrechtlichen Vorwurf man sich verteidigen muss.

Wer Strafrecht googelt, findet Handschellen oft als intuitive Antwort. Das Strafrecht beginnt jedoch vor den Handschellen und ist weitaus komplexer als diese plakative Symbolik. Wurde ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet, ist es immer wichtig, sich umgehend qualifizierten rechtlichen Rat einzuholen.

Sobald ein Problem auftritt, kontaktieren Sie uns bitte so schnell wie möglich. Im Falle eines Strafverfahrens kann jede zögerliche oder unüberlegte Aussage ohne qualifizierten Rechtsbeistand Ihre Situation unwiederbringlich verschlechtern.

Eine genaue Kenntnis der Ermittlungsakte, das Entwickeln einer Verteidigungsstrategie, eine Überprüfung des Vorwurfes in rechtlicher Hinsicht – all das fehlt in den oben beschriebenen Situationen.

Eine Aussage im Rahmen einer Vernehmung oder Durchsuchung kann fast nie beseitigt werden. Es ist daher zu empfehlen, zu den strafrechtlichen Vorwürfen zu schweigen und erst nach Rücksprache mit einem Strafverteidiger eine Einlassung abzugeben.  

Weiterhin ist es ratsam, bereits frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen oder zumindest zu kontaktieren. Denn gerade in einem frühen Verfahrensstadium werden die wichtigsten Weichen für das gesamte spätere Verfahren gestellt.

Egal ob Staatsanwaltschaft, Polizei, Zoll oder Bundespolizei: wir übernehmen jeglichen Kontakt mit den Strafverfolgungsbehörden, um bereits hier etwaige Fehler zu vermeiden, die in einem späteren Verfahrensabschnitt dann nicht mehr zu korrigieren sind.

Bei einer frühzeitigen Einschaltung können wir zeitnah Einsicht in die Ermittlungsakten nehmen und durch geeignete Schritte unter Umständen bereits die Einstellung im Ermittlungsverfahren für Sie erreichen.

Ob (vorläufige) Festnahme, Durchsuchung, ermittlungsrichterliche Vernehmungen, wir stehen während des gesamten Ermittlungsverfahrens an Ihrer Seite und kämpfen für Ihre Rechte. 

Ihnen wurde ein Strafbefehl in einem gelben Umschlag zugestellt? Oder gar eine Anklage der Staatsanwaltschaft? Wir vertreten Sie selbstverständlich auch in allen Stadien des Strafprozesses (erstinstanzliche Vertretung vor dem Amtsgericht und dem Landgericht), sowie in Berufungs- und Revisionsprozessen.

Auch den Einspruch gegen einen Strafbefehl übernehmen wir gerne für Sie. Ein rechtskräftiger Strafbefehl steht grundsätzlich einer Verurteilung durch einen Richter gleich, daher ist genaustens zu überprüfen, ob ein Strafbefehl akzeptiert werden sollte. Bei der Frage, inwieweit ein Einspruch sinnvoll ist muss zunächst überprüft werden, ob die Tagessatzhöhe richtig geschätzt wurde.

Daneben müssen insbesondere die weiteren rechtlichen Konsequenzen wie z.B. Eintrag ins Führungszeugnis in den Blick genommen werden. Auch für Beruf und Hobby können sich aus der verhängten Strafe erhebliche Nebenfolgen ergeben, so können die Verwaltungsbehörden wegen einer fehlenden „Zuverlässigkeit“ nämlich etwa Waffenbesitzkarten oder Fluglizenzen entziehen oder sogar eine Gewebeausübung untersagen. Wir prüfen Ihren Strafbefehl und erarbeiten eine erfolgreiche Verteidigungsstrategie.

Zögern Sie nicht und vereinbaren Sie noch heute einen Termin in unserer Kanzlei.

Generell ist der Bereich des Strafrechts ist weit gefächert. Er umfasst eine Vielzahl unterschiedlichster Delikte. Als Kanzlei mit einem Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich des Strafrechts unterstützen wir Sie gerne unter anderem in den folgenden Bereichen:

Betäubungsmittelstrafrecht

Das Betäubungsmittelstrafrecht umfasst nicht nur Straftaten nach dem BtMG (Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmittel) sondern auch nach dem NpSG („Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz“).

Zu den typischen verbotenen Substanzen nach dem BtMG zählen neben Cannabis vor allem Haschisch, Amphetamin, Kokain, Crystal Meth und Heroin.

Unter Strafe gestellt wird dabei nicht nur der Besitz der jeweiligen Betäubungsmittel, sondern auch deren Verkauf, deren Abgabe an andere Personen oder deren Einfuhr in das Bundesgebiet. Wichtig in dem Bereich der BtM-Straftaten ist vor allem der Begriff der nicht geringen Mengen. Sollte eine solche Menge vorliegen, wird der Strafrahmen des § 29 BtmG gem. § 29a BtmG nämlich drastisch verschärft. Zur Bestimmung des Vorliegens wird zumeist ein sog.

Wirkstoffgutachten, ein Gutachten zur Bestimmung des in den Drogen vorhandenen Wirkstoffgehaltes, in Auftrag gegeben. 

Während das BtMG den Besitz bestimmter Stoffe unter Strafe stellt, verbietet das NpSG demgegenüber das Erwerben, Besitzen, Herstellen oder Inverkehrbringen von gesamten Stoffgruppen. Damit werden von diesem Gesetz vor allem Substanzen wie „Badesalze“ oder „Kräutermischungen“ erfasst. 

Das Betäubungsmittelstrafrecht eröffnet generell eine besonders große Möglichkeit, auf eine möglichen Verfahrensausgang einzuwirken. Neben einer Tatbestandsaufklärung nach § 31 BtmG ist hier vor allem eine Entzugstherapie gem. § 64 StGB zu nennen. 

Die Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das BtmG oder das NpSG nehmen immer mehr zu. Gerade in Bayern werden Betäubungsmittelstraftaten konsequent verfolgt und hart bestraft. Bei einem entsprechenden Vorwurf sollten Sie sich umgehend an uns wenden, um frühzeitig eine umfassende Beratung zu erhalten.

Gemeinsam entwickeln wir eine Verteidigungsstrategie und helfen Ihnen, das Strafverfahren in die gewünschte Richtung zu lenken.

Eigentumsdelikte

Hierunter fallen Straftaten wie Sachbeschädigung, Schwarzfahren, sämtliche Formen des Diebstahls (Diebstahl in besonders schwerem Fall, Wohnungseinbruchsdiebstahl, Bandendiebstahl, Diebstahl geringwertiger Sachen, Haus- und Familiendiebstahl), Unterschlagung, Betrug, Raub oder Erpressung.

Bei einer Verurteilung wegen eines Eigentumsdelikts ist auch mit einer Einziehung der Tatmittel zu rechnen. Wenden Sie sich noch heute an uns und vereinbaren Sie einen Besprechungstermin mit unserer Kanzlei. Gemeinsam werden wir für Sie eine maßgeschneiderte Strategie entwickeln.

Jugendstrafrecht

Wer bei Begehung der Tat zwar schon 14, nicht aber 18 Jahre alt war, wird im Strafrecht als Jugendlicher zur Verantwortung gezogen. Anwendbar ist das Jugendstrafrecht aber auch unter bestimmten Voraussetzungen für Erwachsene bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Liegen diese jedoch nicht vor, so kommt Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung.

Das Jugendstrafrecht ist von einem Erziehungsgedanken geprägt. Es unterscheidet sich vor allem dadurch vom Erwachsenenstrafrecht, dass es im Gegensatz zu letzterem eine Vielzahl von unterschiedlichsten Sanktionsmöglichkeiten kennt.

Neben der Jugendstrafe wird im Jugendstrafrecht vor allem Erziehungsmaßregeln (Verwarnung, soziale Trainingskurse) oder Zuchtmittel (Freizeit- oder Dauerarrest) verhängt. In einigen Fällen kann aber bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden.

Eine weitere Besonderheit ist die Beteiligung der Jugendgerichtshilfe im Strafverfahren, die vor allem die Persönlichkeit des Jugendlichen beleuchten soll.

Gerade das Jugendstrafrecht bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten für die Strafverteidigung, einen positiven Einfluss auf den Verfahrensausgang zu nehmen.

Wie überall gilt auch hier – besonders eine frühzeitige Beratung macht es möglich, rechtzeitig die richtigen Weichen für ein späteres Verfahren zu stellen und einen optimalen Verfahrensausgang sicherzustellen. Zögern Sie daher nicht, mit Christian Geßler unserem Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht Augsburg einen Besprechungstermin zu vereinbaren.

Kapitalstrafrecht

Unter dem Begriff des Kapitalstrafrechts werden alle Tötungsdelikte zusammenfasst.

Hierunter gehören neben dem Mord auch die Tatbestände des Todschlags sowie der Körperverletzung mit Todesfolge. Aufgrund der teils enormen Strafdrohungen ist es wichtig, zu einem möglichst frühen Zeitpunkt in dem Verfahren mit einer Verteidigung zu beginnen.  In keinem anderen Bereich des Strafrechts geht es so sehr um die Zukunft und das weitere Leben des Angeklagten, daher ist es auch wichtig, mit einem oder mehreren verlässlichen Strafverteidiger an seiner Seite zu kämpfen. 

Körperverletzungsdelikte

Unter diesen Sammelbegriff fallen unter anderem die vorsätzliche Körperverletzung, die gefährliche Körperverletzung, die schwere Körperverletzung aber auch eine fahrlässige Körperverletzung. Gerade im Bereich der Körperverletzungsdelikte lassen sich im Vorfeld wichtige Weichen für das weitere Verfahren stellen.

Das Spektrum der potenziellen Rechtsfolgen ist in diesem Gebiet besonders groß. Hier reicht die Spanne von einer Verfahrenseinstellung bis hin zu einer Geld- und sogar Freiheitsstrafe.

Zögern Sie daher nicht, uns bereits frühzeitig zu kontaktieren, wir beraten Sie umfassend und setzen uns für Ihre Rechte ein!

Sexualstrafrecht

Das Sexualstrafrecht umfasst zum einen alle Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wie etwa den sexuellen Übergriff, die sexuelle Nötigung, die Vergewaltigung oder den sexuelle Missbrauch von Kindern oder Schutzbefohlenen.

Zum anderen fallen unter diesen Begriff sämtliche Delikte aus dem Bereich der Kinder- und Jugendpornographie. Schließlich beinhaltet der Begriff des Sexualstrafrechts, aber auch Straftaten wie Exhibitionismus, Stalking oder die Erregung öffentlichen Ärgernisses. 

In keinem Bereich des Strafrechts ist die Glaubwürdigkeit von Zeugen so zentral wie im Bereich des Sexualstrafrechts. Gerade hier fehlt es oft an objektiven Beweismitteln oder neutralen Zeugen.

Die Tat geschieht meist im Verborgenen, in einem Gerichtsverfahren steht es dann Aussage gegen Aussage. Zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Belastungszeugen greifen Gerichte daher auf aussagepsychologische Gutachten zurück, die jedoch häufig oberflächlich, fehleranfällig und manchmal auch sehr einseitig sind. 

Auch sind Anschuldigungen wegen einer Tat aus dem Bereich des Sexualstrafrechts stets mit einer erheblichen Stigmatisierung verbunden. Bereits die Einleitung eines entsprechenden Ermittlungsverfahrens kann für den Beschuldigten ernsthafte berufliche und private Konsequenzen haben. 

Es ist daher wichtig, sich frühzeitig an einen kompetenten Strafverteidiger zu wenden. Wir behandeln Ihre Angelegenheit diskret und umsichtig. Durch unsere Kontakte zu renommierten Sachverständigen können wir Gutachten überprüfen oder auf Ihre Stimmigkeit überprüfen lassen. 

Zögern Sie nicht, uns anzurufen und den Rat eines Strafverteidigers in Anspruch zu nehmen. 

Eine besondere Rolle in der Nebenklagevertretung nimmt die Vertretung von Opfern von Sexualdelikten ein. Hier ist es wichtig, aktiv das Prozessgeschehen zu beeinflussen.

Gerade Opfer von Sexualstraftaten werden durch die Ermittlungen und das anschließende Gerichtsverfahren regelrecht überrollt. Daher ist es wichtig sich frühzeitig an einen Strafverteidiger zu wenden – wir stehen an Ihrer Seite und verhelfen Ihnen zu ihrem Recht. 

Verkehrsstrafrecht

Unter dem Oberbegriff des Verkehrsstrafrechts werden allgemein alle Vergehen oder Verbrechen zusammengefasst, die auf öffentlichen Straßen begangen werden. Typische Straftatbestände im Verkehrsstrafrecht sind dabei Tatbestände wie etwa das Fahren unter Alkoholeinfluss), die Gefährdung des Straßenverkehrs, der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr, das unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Einen Vorwurf aus dem Bereich des Verkehrsstrafrechts sollte nie auf die leichte Schulter genommen werden.

Denn neben teils empfindlichen Geld- und sogar Freiheitsstrafen geht eine etwaige Strafe hier in der Regel nämlich auch mit einem Fahrverbot oder sogar einem Führerscheinentzugs und einer Sperre für eine Wiedererteilung einher. Für Personen, die in einem beruflichen Kontext auf Ihren Führerschein angewiesen sind, hat dies besonders weitreichende Konsequenzen.

Wir unterstützen Sie in Ihrem Strafverfahren und kämpfen für Ihre Rechte. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin in unserer Kanzlei.

Wirtschaftsstrafrecht

Typische Straftaten des Wirtschaftsstrafrechts sind etwa der Betrug oder die Untreue. Daneben zählt auch das Korruptionsstrafrecht, das Insolvenzstrafrecht sowie das Strafrecht nach der Abgabenordnung (v.a. Steuerhinterziehung, leichtfertige Steuerverkürzung) zu diesem Bereich.

Auch aber die Hinterziehung von Sozialabgaben, den Straftatbestand der Schwarzarbeit sowie das Vorenthalten vor Arbeitgeberbeiträgen fällt unter den Begriff des Wirtschaftsstrafrecht.

Gerade im Wirtschaftsstrafrecht müssen auch die mit einem Ermittlungsverfahren verbundene Problemstellung wie etwa Haftungsfragen des Geschäftsführers, Gewerbeuntersagungen sowie steuerliche Haftungen bereits frühzeitig in den Blick genommen und bei der Erstellung einer Verteidigungsstrategie berücksichtigt werden. 

Oft geht es im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts gerade darum, mögliche Beeinträchtigungen durch das Ermittlungsverfahren wie etwa Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen zu verhindern.

Durch unsere enge Zusammenarbeit mit der Steuerkanzlei Aichach und unserem Steuerstrafrecht Rechtsanwalt Augsburg, Aichach Christian Geßler können wir Sie hierzu umfassend und fundiert beraten und Ihre Verteidigung unter allen möglichen 

Ordnungswidrigkeitenrecht

Bei einer Ordnungswidrigkeit handelt es sich um eine bußgeldbewerte Verletzung von Gesetzen. Einen Großteil der Verfahren im Ordnungswidrigkeitenrecht machen dabei die verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeiten aus (Rotlichtverstoß, Abstandsverletzung, Geschwindigkeitsüberschreitung).

Diese werden entsprechend des entsprechenden Bußgeldkataloges mit Geldbuße und Punkte (Eintragung im Fahreignungsregister, kurz: FAER) geahndet. Daneben kommen jedoch Ordnungswidrigkeiten aus den verschiedensten Bereichen in Betracht, etwa im Gewerbe- und Gaststättenrecht, im Abfallrecht, im Naturschutzrecht oder im Waffenrecht.

 

Auch im Falle einer Verurteilung sind wir in dem Strafvollstreckungsverfahren für Sie tätig.

Wir erörtern mit Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten (Haftaufschub, Antrag auf Aussetzung des Strafrechts, Gnadengesuch) und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.  

Als Strafverteidiger stehen wir jederzeit stets an Ihrer Seite – kontaktieren Sie uns !

 
SKP-Kanzlei