Arbeitsrecht / Kündigungsrecht
Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bei Rechtsfragen rund um das Arbeitsrecht, den Arbeitsvertrag und in sonstigen arbeitsrechtlichen Sachverhalten.
Ein erstens Tätigkeitsfeld der Anwaltskanzlei Sturm, Dr. Körner & Partner in Aichach ist eine transparente, verständliche und rechtswirksame Gestaltung von Arbeitsverträgen. So helfen wir dabei, eine stabile Grundlage für das Arbeitsverhältnis zu schaffen. Das besondere Augenmerk bei der Vertragsgestaltung liegt dabei darauf, dass die im Arbeitsvertrag enthaltenen Klauseln für beide Vertragspartner eindeutig sind und einer späteren gerichtlichen Überprüfung standhalten. Für viele Arbeitgeber ist es aber auch wichtig, die Arbeitsverträge in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren und neuer Gesetzgebung und Rechtsprechung anzupassen.
Insbesondere die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Kündigung ist ein häufiger Streitgegenstand zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Für unsere Mandanten überprüfen wir, ob eine ausgesprochene Kündigung bereits den formalen Erfordernissen des Gesetzes Rechnung trägt. Je nachdem, ob es sich um eine außerordentliche Kündigung oder eine ordentliche Kündigung handelt, überprüfen wir die Voraussetzungen und das Vorliegen der entsprechenden Kündigungsgründe im Einzelfall. Als Kündigungsgründe kommen beispielsweise verhaltensbedingte, personenbedingte oder betriebsbedingte Umstände in Frage.
Endet das Arbeitsverhältnis durch einen Befristung, überprüfen wir, ob die Befristung zulässig ist und Rechtswirksam zwischen den Vertragsparteien des Arbeitsvertrages vereinbart ist.
Wir helfen unseren Mandanten auch bei der Gestaltung von Aufhebungsverträgen, insbesondere dann, wenn es darum geht Ansprüche auf Arbeitslosengeld nicht zu schmälern. Bei Aufhebungsverträgen achten wir sehr darauf, transparent und klar verständlich alle offenen Fragen abschließend zu regeln.
Haben Sie eine Abmahnung erhalten, gekündigt oder den Vertrag gekündigt?
Enge Fristen erfordern schnelles Handeln. Unsere Anwälte sind zu 100 % auf das Arbeitsrecht fokussiert und befassen sich ausschließlich mit diesem Rechtsgebiet – daher verstehen wir jede arbeitsrechtliche Fragestellung.
Unser Expertenteam unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte kompetent, zielgerichtet und persönlich wahrzunehmen.
Unsere Kanzlei vertritt Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das ist Ihr entscheidender Vorteil, denn wir wissen genau, wie die andere Seite „tickt“. Gemeinsam mit Ihnen finden wir die beste Strategie zur Durchsetzung Ihrer Rechte.
Wir vertreten Arbeitnehmerinteressen, wenn der Arbeitgeber den fälligen Arbeitslohn nicht oder nicht vollständig bezahlt und setzen den Zahlungsanspruch gerichtlich durch. Im schlimmsten Fall, wenn der Arbeitgeber zahlungsunfähig geworden ist, beraten und vertreten wir Arbeitnehmer bei der Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle und der Beantragung von staatlichen Hilfen wie dem Insolvenzgeld.
Weiter beraten und vertreten wir Mandanten im Zusammenhang mit Ansprüchen auf Schadenersatz wegen Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Gelegentlich kommt es zu Streit wegen einem Anspruch auf Gratifikationen, beispielsweise Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld. Ob ein Anspruch hierauf besteht, prüfen wir anhand der einschlägigen Tarifverträge oder der Umstände des Einzelfalls, aus denen sich unter anderem eine betriebliche Übung ergeben könnte.
Bei Ansprüchen im Zusammenhang mit Urlaub oder Überstunden stehen wir sowohl Arbeitgebern die auch Arbeitnehmern beratend zur Seite.
Ein weiteres Tätigkeitsfeld ist die Beratung im Zusammenhang mit dem Anspruch des Arbeitnehmers auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses. Hier hilft die Anwaltskanzlei Sturm, Dr. Körner & Partner bei der Ausformulierung mit und versucht, einvernehmliche Regelungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer herzustellen.
Gerade für die Arbeitgeberseite ist auch die wirksame Vereinbarung von Wettbewerbsverboten für Arbeitnehmer mit absolutem Spezialwissen von großer Bedeutung und die Durchsetzung von sich daraus ergebenden Unterlassungsansprüchen. Denn im schlimmsten Fall nimmt ein Mitarbeiter seine Kenntnisse von internen Verfahrensabläufen und die Kontakte zu Kunden mit zur Konkurrenz.
Bei unseren arbeitsrechtlichen Empfehlungen stehen immer auch die Kosten im Blickpunkt. Denn anders als im Zivilrecht ist es im Arbeitsrecht so, dass in der Regel in der I. Instanz jede Partei die Anwaltskosten selbst zu tragen hat. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, auch wirtschaftliche oder zeitliche Aspekte zu berücksichtigen. Im Rahmen eines unverbindlichen Erstkontakts klären wir Sie über das gegebenenfalls zu befürchtende Kostenrisiko umfassend auf und fragen bei ihrer möglicherweise bestehenden Rechtsschutzversicherung an, ob diese Kostenschutz für Ihren Fall gewährt.
Für die Kontaktaufnahme können Sie uns jederzeit anrufen, eine E-mail senden oder das Kontaktformular verwenden. Des Weiteren bieten wir einen virtuellen Besprechungsraum an, wenn Sie einen Termin vereinbart haben.