Wir sind qualifizierte, ehrgeizige, dynamische und neugierige Anwälte in Aichach. Gut zuhören, sowie argumentieren können ist für uns, als Anwaltskanzlei in Aichach, ein besonderes Anliegen. Wir kämpfen mit Entschiedenheit, dem Blick für das Wesentliche, Durchsetzungskraft und Weitblick für Ihre Interessen. Denn nur mit einem prozesserfahrenen Anwalt können Sie Ihr Recht durchsetzen.

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Gerhauser Straße 5, 86551 Aichach

Montag-Donnerstag: 08:00 - 12:30 / 14:00 bis 16:30 Uhr Mittwoch:           08:00 - 12.30 Uhr
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Energierecht

Sturm • Dr. Körner & Partner in Aichach

Energierecht / Photovoltaik

Das Energierecht ist die Gesamtheit der Rechtsnormen, die die Energiewirtschaft regeln. Im engeren Sinne versteht man unter Energierecht das Recht der leitungsgebundenen Energieversorgung mit Strom und Gas, dessen maßgebliche Vorschriften das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) enthält.

Die gegenwärtig am stärksten wachsende Entwicklung nimmt das Energieumweltrecht ein, das die Förderung erneuerbarer Energien, den Emissionshandel und die Steigerung der Energieeffizienz zum Gegenstand hat.

Ein erster Bereich unserer Beratungstätigkeit ist die Akquise geeigneter Flächen. Die Anwaltskanzlei Sturm, Dr. Körner & Partner aus Aichach unterstützt Sie beim Kauf oder der langfristigen Anpachtung von landwirtschaftlichen Flächen, indem wir Ihnen einerseits bei der Vertragsgestaltung behilflich sind und andererseits auch bei der Vertragsverhandlung erklärend zur Seite stehen.

Auch eine noch so geeignete Fläche ist für den Betrieb einer Photovoltaikanlage oder eines Windrades nutzlos, wenn Sie nicht mit Nachbar oder der öffentlichen Hand Leitungsrechtsrechte bis zu Ihrem Netzverknüpfungspunkt vertraglich vereinbaren können. Bei der Eintragung von Grunddienstbarkeiten zur Absicherung der Durchleitungsrechte helfen wir Ihnen weiter.

Ein weiterer Bereich betrifft das Genehmigungsverfahren. In der Regel kann eine Freiflächen-Photovoltaikanlage, ein Windrad oder eine Biogas-Anlage erst dann errichtet werden, wenn die zuständige Gemeinde oder Stadt einen Bebauungsplan hierfür aufgestellt hat.

Im Rahmen dieses B-Plan-Verfahrens sind verschiedenste Träger öffentlicher Belange, als öffentliche Stellen wie das Wasserwirtschaftsamt, die Immissionsschutzbehörde o. ä. aber auch Privatpersonen etwa als Grundstücksnachbarn, einzubeziehen und fachliche Stellungnahmen abzuwägen. Rechtsanwalt Marc Sturm begleitet Ihr Projekt und bringt dabei auch seine langjährige Erfahrung als ehrenamtlicher Stadtrat in Aichach ein.

Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Finanzierung sowie der Errichtung und dem Betrieb von EEG-Anlagen stellen einen dritten Tätigkeitsschwerpunkt der Anwaltskanzlei Sturm, Dr. Körner & Partner in Aichach dar. Insbesondere Photovoltaikanlagen gehören hier dazu, geht es zumeist um die mangelhafte Errichtung oder Beschädigungen von Dächern durch Baufirmen und Werkunternehmer. Gelegentlich muss der Errichter oder Verkäufer der PV-Anlage auch zuvor das Dach, auf dem die Anlage errichtet wird, sanieren.

 

Energierecht Aichach / Energiewirtschaftsrecht 

Energierecht Planung und Bau von Energieerzeugungsanlagen, insbesondere Erneuerbare-Energien-basierte Anlagen und Blockheizkraftwerke Strom-, Gastransport- und -verteilungsleitungen sowie Netzplanung und -bau Fernwärmeverfahren (inkl. Preisanpassungsrecht) Dezentrales Energieversorgungskonzept unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen durch EEG und KWKG Gesetzliche Anforderungen für Energieeffizienzanforderungen Energetische Nutzung von Abwärme, einschließlich industrieller Abwärme für Wohnungs-, Wohnungs-, Energierechts- und Nahwärme; Kommunale Versorgungskonzepte für Effizienz und Klimaschutz Priorisierung von Effizienzmaßnahmen für Energiekunden im Energierecht Aichach Gebäudeenergieeffizienzgesetz Gesetzliche Anforderungen an die digitale Steuerung des Netzbetriebs

Hier kann es zu folgenschweren Pannen kommen. Als Eigentümer einer PV-Anlage oder einer anderen EEG-Anlage ist für Sie eine ordnungsgemäße und vollständige Anlagendokumentation von besonderer Bedeutung. Der Errichter einer EEG-Anlage schuldet -je nach Ausgestaltung des Vertrages- nicht nur die technische Inbetriebnahme der Anlage, sondern auch den Netzanschluss. Technische Inbetriebnahme meint, dass die Anlage erstmals in der Lage ist, Strom aus erneuerbaren Energiequellen zu erzeugen. Netzanschluss bedeutet, dass dieser Strom ins öffentliche Stromnetz angeschlossen wird. Sofern es aufgrund von Pflichtverletzungen des Errichters oder Veräußerers der Anlage zu einem Rücktritt vom Kaufvertrag oder Werkvertrag kommt, stellt sich die Frage nach Schadenersatzansprüchen etwa in Bezug auf Vorfälligkeitszinsen, die an die finanzierende Bank zu bezahlen sind, oder negative steuerliche Auswirkungen.

Wir selbst übernehmen keine steuerliche Beratung, können Ihnen jedoch mit der Steuerkanzlei Volker Pösselt einen versierten Experten in Bezug auf die steuerliche Optimierung Ihres Investments, die Bildung von Investitionsabzugsbeträgen o. ä. empfehlen.

Wir beraten und vertreten Sie in allen Rechtsfragen rund um das Energierecht, die das Verhältnis zwischen den Betreibern von PV-Anlagen, Windrädern oder Biogas-Anlagen zum Netzbetreiber nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) betreffen. Insbesondere der Anspruch auf Netzanschluss einer Anlage an das öffentliche Stromnetz, die Prüfung der dafür notwendigen Unterlagen und die Einhaltung und Abwicklung von Netzanschlussverträgen gehören zum Spektrum der Kanzlei Sturm, Dr. Körner & Partner in Aichach.

Schlussendlich beschäftigt sich die Anwaltskanzlei Sturm, Dr. Körner & Partner auch mit der Prüfung von Abrechnungen. Die gesetzlich garantierte Einspeisevergütung und Vereinbarungen mit einem Direktvermarkter werden nicht immer ordnungsgemäß abgerechnet, so dass den Betreibern von PV-Anlagen, Biogar-Anlagen oder Windrädern teils erhebliche Zahlungsansprüche zustehen. 

Sofern Sie eine Beratung oder Vertretung im Bereich Energierecht wünschen, können Sie jederzeit mit uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung treten. Wir klären Sie im Vorfeld im Rahmen eines unverbindlichen Gesprächs über die Kosten für unsere Tätigkeit und die Möglichkeit der Kostenerstattung durch Rechtsschutzversicherungen oder Ihren Vertragspartner auf.

Weitere Rechtsgebiete finden Sie hier….

SKP-Kanzlei