Dr. Sturm & Partner mbB • Rechtsanwälte in Aichach
Verkehrsrecht
Vom Straßenverkehrsrecht ist in der Regel jeder Verkehrsteilnehmer und Fußgänger fast täglich betroffen.
Wir unterstützen Sie im Wesentlichen in den Bereichen des Verkehrsrechts, insbesondere:
Das Verkehrshaftungsrecht betrifft die Haftung von Verkehrsteilnehmern bei Unfällen, die Verkehrssicherungspflichten (insbesondere Räum- und Streupflichten). Die Anwaltskanzlei Sturm, Dr. Körner & Partner aus Aichach hilft Ihnen dabei, nach einem Autounfall Ansprüche auf Ersatz von Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Kosten eines Mietfahrzeugs und Schmerzensgeld etwa im Zusammenhang mit einem Schleudertrauma/ HWS-Syndrom geltend zu machen. Wenn Ihr Unfallgegner den Unfall alleine verschuldet hat, müssen die Kosten für die Beauftragung unserer Kanzlei von der gegnerischen Haftpflichtversicherung erstattet werden.
Nicht jeder Unfall ist aber eine Bagatelle. Auch dann, wenn ein Mensch bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt oder gar getötet wird, helfen wir den Angehörigen, die auf Unterhaltszahlungen oder ein Hinterbliebenengeld angewiesen sind. In diesen Fällen bieten wir Ihnen eine ganzheitliche Beratung und Versorgung an, indem wir Ansprüche gegenüber verschiedensten Stellen, etwa bei Krankenkassen oder anderen Sozialversicherungsträgern, geltend machen.
Besonders ärgerlich sind Unfälle mit Auslandsbezug, sei es, dass ein ausländischer Verkehrsteilnehmer im Inland einen Verkehrsunfall verursacht oder Sie im Ausland in eine Karambolage mit einem Ausländer oder einem anderen Deutschen verwickelt sind. Hier stellt sich schnell die Frage nach dem anwendbaren Recht -deutsches Recht oder das Recht des Unfallortes? Welches Gericht und welche Versicherung ist für die Abwicklung des Unfalls zuständig? Wir haben langjährige Erfahrung in der Abwicklung von Verkehrsunfällen – von Italien bis Schottland und von Spanien bis Bulgarien. Die Anwaltskanzlei Sturm, Dr. Körner & Partner verfügt über ein starkes Netzwerk mit auf das Verkehrsrecht spezialisierten Anwälten in ganz Europa.
Nahezu jeder Verkehrsteilnehmer ist täglich mit Straßenproblemen konfrontiert. Dies kann bei einem Verkehrsunfall mit Sach- und Personenschäden der Fall sein. Verwenden Sie Radarkameras an allen möglichen (und unmöglichen) Orten, und Sie könnten im Verkehrsrecht Augsburg unter dem heutigen Stress mit einer saftigen Geldstrafe rechnen. Manchmal droht ein Fahrverbot oder sogar der Führerscheinentzug.
Auch Streitigkeiten über Schmerzensgeld oder Streitigkeiten mit einem Autohändler oder einer Werkstatt über den Kauf oder die Reparatur eines Autos gehören zum Verkehrsrecht.
In diesen Fällen kann Ihnen ein auf VVerkehrsrecht Aichach spezialisierter Anwalt am besten weiterhelfen.
In den letzten Jahren gab es eine zunehmende Anzahl von versteckten automatischen Kontrollen aufgrund von Übergeschwindigkeit, wie z. B. Radargeräte, Lasergeräte, einseitige Sensormesseinrichtungen usw. Auch gibt es immer mehr Rotlicht-Blitzer. Nicht zuletzt werden auf vielen Autobahnen Abstandskontrollen durchgeführt, die häufig ein Fahrverbot für die betroffene Person nach sich ziehen. Gerade Vielfahrer laufen Gefahr, immer mehr Punkte im Fahreignungsregister zu sammeln, was zu kostspieligen Nachschulungen bis hin zum Führerscheinentzug führen kann. Lassen Sie sich im Verkehrsrecht Augsburg beraten.
Das Verkehrsvertragsrecht betrifft insbesondere Rechtsfragen rund um den Autokauf von Neu- oder Gebrauchtwagen. Wenn ausgerechnet Ihr Neufahrzeug ein „Montagsauto“ ist, bei dem permanent Defekte auftreten und das einfach nicht richtig funktioniert, helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung von Ansprüchen auf Wandlung, Minderung oder Rücktritt vom Kaufvertrag. Bei Gebrauchtfahrzeugen ist der „Klassiker“ das Verschweigen von Vorschäden. Hier stellt sich die Frage, ob ein Ausschluss von Gewährleistungsrechten wirksam vereinbart wurde oder nicht. Die Anwaltskanzlei Sturm, Dr. Körner & Partner aus Aichach prüft für Sie dabei die Wirksamkeit des Kaufvertrages und recherchiert, ob Ihr Verkäufer tatsächlich ein Privatmann oder nicht doch ein Autohändler ist.
Nicht jedes Fahrzeug ist gekauft – auch die Überprüfung von Leasingverträgen gehört zu unserem Arbeitsspektrum. Gerade dann, wenn Sie als Leasingnehmer keinen Anschlussvertrag wünschen, wird besonders kritisch mit vermeintlichen Schäden am Leasingfahrzeug bei der Rückgabe des Fahrzeugs geachtet. Doch ist jeder Kratzer im Lack wirklich ein Schaden oder ist dieser dann nicht doch auf normalen Verschleiß zurückzuführen? Die Anwaltskanzlei Sturm, Dr. Körner & Partner überprüft für Sie die Wirksamkeit der einzelnen Vertragsklauseln im Leasingvertrag und bewahrt so Mandanten nicht selten vor unberechtigten Forderungen des Leasinggebers im vierstelligen Bereich.
Schließlich gehören auch noch Probleme im Zusammenhang mit nicht erfolgreich durchgeführten Reparaturen am Kfz zum Verkehrsrecht. Bei einer mangelhaft durchgeführte Reparatur ist zu klären, ob die Reparaturrechnung vom Fahrzeughalter bezahlt werden muss und ob von der Werkstatt Nachbesserung verlangt werden kann. Auch hier hilft die Anwaltskanzlei Sturm, Dr. Körner & Partner gerne weiter.
Zum Verkehrsrecht zählt weiter auch das Verkehrs-Ordnungswidrigkeitenrecht und das Verkehrsstrafrecht. Verkehrsordnungswidrigkeiten betreffen in der Regel Bußgeldbescheide, die Eintragung in das Flensburger Fahreignungsregister (FAER) -landläufig: die Verkehrssünderdatei oder „Punkte in Flensburg“- sowie Fahrverbote. Zum Verkehrsstrafrecht zählen üblicherweise Vorwürfe der Staatsanwaltschaft in Bezug auf Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB), Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr oder Gefährdung des Straßenverkehrs etwa durch Alkohol, Drogen oder Medikamente (§ 315b StGB oder § 315c StGB), wobei regelmäßig ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis droht. In all diesen Fällen übernehmen wir als Anwaltskanzlei Sturm, Dr. Körner & Partner Ihre Rechtsverteidigung.
Wenn Sie Fragen in einem der vorgenannten Bereiche haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit der Anwaltskanzlei Sturm, Dr. Körner & Partner in Aichach auf – gerne auch über E-Mail oder Kontaktformular.
Gerne beraten wir Sie bei anderen Rechtsgebieten. Diese finden Sie hier…..