Wir sind qualifizierte, ehrgeizige, dynamische und neugierige Anwälte in Aichach. Gut zuhören, sowie argumentieren können ist für uns, als Anwaltskanzlei in Aichach, ein besonderes Anliegen. Wir kämpfen mit Entschiedenheit, dem Blick für das Wesentliche, Durchsetzungskraft und Weitblick für Ihre Interessen. Denn nur mit einem prozesserfahrenen Anwalt können Sie Ihr Recht durchsetzen.

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Gerhauser Straße 5, 86551 Aichach

Montag-Donnerstag: 08:00 - 12:30 / 14:00 bis 16:30 Uhr Mittwoch:           08:00 - 12.30 Uhr
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Familienrecht

Dr. Sturm & Partner mbB • Rechtsanwälte in Aichach

Familienrecht

Eine der Kernkompetenzen von Dr. Sturm & Partner mbB – Rechtsanwälte ist das Familienrecht. Oft überwiegen Emotionen und Beziehungen, was es schwierig macht, Konflikte mit der nötigen Objektivität und Distanz einzuschätzen und zu lösen. Wir beraten Sie in allen Fragen rund um das Familienrecht und vertreten Ihre Interessen außergerichtlich und im gerichtlichen Verfahren.

Aus diesem Grund haben Dr. Sturm & Partner mbB – Rechtsanwälte die Aufgabe, erfolgsorientierte Lösungen für Mandanten in familienrechtlichen Angelegenheiten zu finden. Garantiert, seinen Kunden eine umfassende, professionelle Beratung und ein Verständnis für unterschiedliche und oft schwierige Situationen zu bieten. Das Ziel ist es, Ihnen die Angst vor unbequemen Entscheidungen zu nehmen und gemeinsam an der Lösung des Problems zu arbeiten. 

Einfluss des Familienrechts auf das Erbrecht

Das Familienrecht hat sich in den letzten Jahren rasant verändert. Anpassungen und Neufassungen des Rechts sind auch deshalb notwendig, weil viele familienrechtliche Vorschriften über 100 Jahre alt sind und sich die gesellschaftlichen Ansichten zu Ehe, Partnerschaft, Kindererziehung und anderen Bereichen im Laufe der Zeit geändert haben. Ein solcher gesellschaftlicher Wandel erfordert auch die Anpassung von Gesetzen und Vorschriften. Das Familienrecht selbst und die damit verbundenen Fragestellungen sind ein vielseitiges Thema. Die Expertise ermöglicht es Dr. Sturm & Partner mbB – Rechtsanwälte, Sie in allen Aspekten des Familienrechts zu beraten und zu vertreten.

Grundsätzlich ist unser Ansatz, in schwierigen familiären Situationen einen Weg des Konsenses und Kompromisses aufzuzeigen. Es macht vielfach keinen Sinn, das während einer Ehe gemeinsam mühevoll erarbeitete Vermögen im Streit zu zerstören oder in Anwalts- und Gerichtskosten zu investieren. Der beste Weg ist eine einvernehmliche Scheidung und Trennung.

So sind wir nicht bestrebt, weitere Konfliktherde zu schüren und so den Streitstoff und damit auch die Kosten zu vergrößern.

Wir helfen Ihnen dabei, als Noch-Ehegatten einen Überblick über die mit einer Scheidung verbundenen Kosten zu gewinnen und diese Kosten möglichst gering zu halten. Wir zeigen Ihnen den kostengünstigsten Weg auf. Denn nach einer Scheidung müssen Sie ja zwei getrennte Haushalte finanzieren, evtl. auch Unterhaltszahlungen leisten und erforderlichenfalls die eigene Altersvorsorge nachbessern.

Wir begleiten Sie bis zu einer eventuellen Scheidung und regeln auch in Zusammenarbeit mit Notaren oder Sachverständigen, die beispielsweise Immobilien oder Geschäftsanteile bewerten, alle Trennungs- und Scheidungsfolgen. Im Fall einer einvernehmlichen Scheidung sind die Kosten in jedem Fall am geringsten.

Problematisch in Hinblick auf das Familienrecht ist dabei stets die Auseinandersetzung von gemeinsamen Vermögen, insbesondere Immobilienvermögen. Grundstücke und andere Immobilien lassen sich -anders als Geld- nicht einfach teilen. Gleiches gilt für Geschäftsanteile an einem Unternehmen. Wir zeigen Ihnen verschiedene kreative Handlungsoptionen auf, um einen Verkauf oder gar eine Zwangsversteigerung zu vermeiden. Über die Kooperation mit der Steuerkanzlei Aichach von Volker Pösselt können wir Ihnen auch eine Beratung dahingehend vermitteln, dass die Trennung und Auseinandersetzung von gemeinsamen Vermögen nicht zu negativen steuerlichen Folgen führt – etwa der Aufdeckung und Versteuerung von stillen Reserven.

Unterhaltsrecht

Wir übernehmen Unterhaltsverfahren betreffend Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Elternunterhalt und Unterhaltsabänderungen. Entsprechende Unterhaltsberechnungen nehmen wir vor und schaffen so vielfach eine Gesprächsgrundlage für weitere Verhandlungen.

In Bezug auf gemeinsame Kinder regeln wir beim Familienrecht das Sorge- und Umgangsrecht.

Auch bei der Hausratsauseinandersetzung, der Wohnungszuweisung, Fragen zum Versorgungsausgleich und der Vermögensauseinandersetzung (Zugewinnausgleich) sind wir für Sie tätig.

Zudem bearbeiten wir Vaterschaftsfeststellungen und Vaterschaftsanfechtungen und Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz.

Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf – telefonisch, per E-Mail oder Kontaktformular. Wir unterrichten Sie dann unverbindlich über die zu erwartenden Kosten.

SKP-Kanzlei