Wir sind qualifizierte, ehrgeizige, dynamische und neugierige Anwälte in Aichach. Gut zuhören, sowie argumentieren können ist für uns, als Anwaltskanzlei in Aichach, ein besonderes Anliegen. Wir kämpfen mit Entschiedenheit, dem Blick für das Wesentliche, Durchsetzungskraft und Weitblick für Ihre Interessen. Denn nur mit einem prozesserfahrenen Anwalt können Sie Ihr Recht durchsetzen.

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Gerhauser Straße 5, 86551 Aichach

Montag-Donnerstag: 08:00 - 12:30 / 14:00 bis 16:30 Uhr Mittwoch:           08:00 - 12.30 Uhr
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Erbrecht

Dr. Sturm & Partner mbB • Rechtsanwälte Aichach

Erbrecht

Das Erbrecht regelt Fragen der Rechtsnachfolge.

Wir unterstützen und beraten Sie bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, insbesondere auch dann, wenn Immobilien oder Gesellschaftsvermögen vorhanden sind. Wer sich ein Lebenswerk aufgebaut hat, sieht es ungern, wenn es aufgrund von Streit zwischen mehreren Erben letztlich
zerstört wird.

Wir zeigen Ihnen Wege und Möglichkeiten auf, wie Sie etwa durch Vorausvermächtnisse, Auflagen, Teilungsanordnungen oder gesellschaftsrechtliche Maßnahmen einem Streit unter den Erben vorbeugen und Ihren Lebenspartner im Alter absichern können.

In Zusammenarbeit mit der Steuerkanzlei Volker Pösselt in Aichach haben wir dabei auch steuerrechtliche Konsequenzen im Blick. Problematisch sind im besonderen Erbrechts Fälle, bei denen es um landwirtschaftliches Betriebsvermögen oder gar nur noch einen landwirtschaftlichen Verpachtungsbetrieb geht.

Eine steuerliche Betriebsaufgabe oder gar eine steuerliche Zwangsbetriebsaufgabe kann eine hohe Einkommensteuer verursachen. Bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen haben wir auch die Freibeträge nach dem Erbschaftsteuergesetz im Blick.

Bei der Gestaltung von Erbrecht Regelungen arbeiten wir vielfach mit Notaren, insbesondere den örtlichen Notaren in Aichach vertrauensvoll zusammen.

Wenn Sie glauben, nach einem Todesfall erbrechtliche Ansprüche zu haben, vertreten und beraten die Rechtsanwälte Aichach Sie im Zusammenhang mit einem Erbscheinverfahren. Im Rahmen dieses Verfahrens wird geklärt, wer in welchem Umfang Erbe eines Verstorbenen geworden ist.

Dabei geht es auch um die Frage der Auslegung von Testamenten. Das Erbscheinverfahren wird von dem Nachlassgericht durchgeführt, in dessen Gerichtsbezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Der Erbschein dient als offizieller Nachweis der Erbeneigenschaft.

Gelegentlich erlässt das Nachlassgericht auf Antrag eines Miterben einen Erbschein, der aber tatsächlich
falsch ist – etwa dann, wenn nachträglich doch noch ein Testament gefunden wird. In diesem Fall beantragen wir die Einziehung des unrichtigen Erbscheins und den Erlass eines neuen, dem Willen des Erblassers entsprechenden Erbschein.

Wir beraten und vertreten Sie auch dann, wenn der Erbfall einen internationalen Bezug hatte. Hatte der Erblasser, also der Verstorbene, etwa seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt (nicht unbedingt den Wohnsitz) in Italien, kann unter Umständen italienisches Recht anwendbar sein.

Unsere Spezialkenntnisse im Erbrecht sind auch dann hilfreich, wenn einzelne Vermögenswerte eines Nachlasses im Ausland belegen sind: etwa ein Bankschließfach in der Schweiz, ein Grundstück in Österreich, ein Markenrecht oder Betriebsvermögen in Italien usw.

Sollten Sie einer Erbengemeinschaft angehören, helfen wir Ihnen dabei, wirtschaftlich sinnvolle und für die anderen Miterben akzeptable Vorschläge zur Beendigung und Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft aufzuzeigen.

Gelegentlich führen auch Eigenmächtigkeiten einzelner Miterben zu erheblichem Streit, der eine Kommunikation erschwert. Wir sind stets bemüht, konstruktiv auf alle Beteiligten einzuwirken und gangbare Wege zur Lösung von Konflikten aufzuzeigen.

Darüber hinaus machen wir auch Pflichtteilansprüche und Pflichtteilsergänzungsansprüche unserer Mandanten geltend. Wenn jemand durch eine letztwillige Verfügung, etwa ein Testament, ausgeschlossen wurde, so steht ihm ein Pflichtteilsrecht zu.

Gab es kurz vor dem Erbfall auch noch Schenkungen an die späteren Erben oder Dritte, dann wird der Wert der Schenkungen unter Umständen bei der Berechnung der Höhe des Pflichtteils berücksichtigt. In diesem Zusammenhang setzten wir für unsere Mandanten Ansprüche auf Auskunft und Versicherung an Eides statt erforderlichenfalls gerichtlich im Wege einer Stufenklage- durch.

Wir beraten Mandanten im Zusammenhang mit Erbteilkaufverträgen und der Bewertung von Vermögensgegenständen, etwa durch unsere Kontakte zu erfahrenen Gutachtern.

Manchmal ist es auch sinnvoll, eine Erbschaft auszuschlagen, weil Forderungen in unbekannter Höhe gegen den Nachlass bestehen oder aus sonstigen Gründen. In diesen Fällen unterstützen wir Sie gerne.

Weil die Erbschaft automatisch anfällt, wenn nicht innerhalb einer gesetzlichen Frist eine Erbausschlagung erklärt wird, ist es manchmal erforderlich, die Annahme der Erbschaft anzufechten. Hier prüfen wir die Erfolgsaussichten.

Gelegentlich ist es auch erforderlich, einen Testamentsvollstrecker einzusetzen oder einen Nachlasspfleger beim Amtsgericht zu beantragen. Im Einzelfall stehen wir für solche Tätigkeiten gerne zur Verfügung.

Wir begleiten unsere Mandanten aber auch, wenn ein Testamentsvollstrecker oder Nachlasspfleger eingesetzt wurde und Sie Auskünfte begehren oder Forderungen gegen den Nachlass erheben.

Wir stehen Ihnen für ein unverbindliches Erstgespräch jederzeit gerne zur Verfügung – telefonisch, per E-Mail oder Kontaktformular. Dabei identifizieren wir die Problemfelder, schlagen Ihnen unter Umständen die Hinzuziehung eines Steuerberaters, Sachverständigen oder Notars vor und klären Sie über das
voraussichtliche Kostenrisiko auf

SKP-Kanzlei