Wir sind qualifizierte, ehrgeizige, dynamische und neugierige Anwälte in Aichach. Gut zuhören, sowie argumentieren können ist für uns, als Anwaltskanzlei in Aichach, ein besonderes Anliegen. Wir kämpfen mit Entschiedenheit, dem Blick für das Wesentliche, Durchsetzungskraft und Weitblick für Ihre Interessen. Denn nur mit einem prozesserfahrenen Anwalt können Sie Ihr Recht durchsetzen.

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Gerhauser Straße 5, 86551 Aichach

Montag-Donnerstag: 08:00 - 12:30 / 14:00 bis 16:30 Uhr Mittwoch:           08:00 - 12.30 Uhr
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Medienrecht

Dr. Sturm & Partner mbB • Rechtsanwälte Aichach

Presse- und Medienrecht

Wir beraten und betreuen Personen, Institutionen und Firmen, die von Veröffentlichungen betroffen sind. Ganz konkret: es werden Behauptungen aufgestellt, die unwahr sind, oder haltlose Schmähungen über Privatpersonen oder Unternehmen verbreitet.

Rechtlich spielt es keine Rolle, ob diese beeinträchtigende Äußerung in Papierform auf analogen Kanälen oder digital über das Internet erfolgen.

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum.

Wir beraten und vertreten Sie dahingehend, ob die sie beeinträchtigende Äußerung nach Form und Inhalt zulässig ist oder Ihnen Abwehransprüche etwa auf Unterlassung, Gegendarstellung oder Widerruf zustehen können. Gerade dann, wenn eine Äußerung vor großem Publikum getätigt wird, muss ein juristischer Schuss gegen den Gegner auch sitzen – andernfalls kann ja eine prozessuale Niederlage gegen Sie erneut medial ausgeschlachtet werden.

Deshalb gehört es zu unserem Leistungsspektrum, eine ganzheitliche mediale Beratung anzubieten. Wir arbeiten gezielt mit Spezialisten aus den Bereichen PR, Social Media, SEO und SEM zusammen. So können wir in Ihrem Fall durch kreative Ansätze die Sie beeinträchtigenden Veröffentlichungen medial verschwinden oder jedenfalls in den Hintergrund treten lassen.

Medienrecht beschäftigt sich mit den Regelungen privater und öffentlicher Information und Kommunikation.

Damit tangiert es die juristischen Teilbereiche des öffentlichen Rechts, des Zivilrechts und des Strafrechts.

Das öffentlich-rechtliche Medienrecht beschäftigt sich beispielsweise mit dem Jugendmedienschutz, dem Werberecht oder Fragen der medialen Infrastruktur.

Das zivilrechtliche Medienrecht beschäftig sich mit der Beurteilung von inhaltlichen Äußerungen und deren Zulassung; insbesondere den möglichen Ansprüchen auf Unterlassung, Gegendarstellung oder Widerruf mit der prozessualen Besonderheit, dass diese Ansprüche überwiegend im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes über einstweilige Verfügungen, insbesondere Unterlassungsverfügungen, geltend gemacht werden. Insbesondere im Bereich der Werbung können unlautere Maßnahmen wettbewerbsrechtlich geahndet werden.

Medienrecht in strafrechtlicher Hinsicht geht der Frage nach, ob eine Äußerung einen Straftatbestand, etwa Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede erfüllen kann. Aber auch dann, wenn eine mediale Veröffentlichung beispielsweise auch Ordnungswidrigkeitentatbestände erfüllen, etwa fehlende oder falsche Angaben im Impressum.

Das Medienrecht kann unterteilt werden in die inhaltespezifischen Rechtsgebiete, wie etwa das Urheberrecht, und die übertragungsspezifischen Rechtsgebiete, wie das Telekommunikationsrecht und das Rundfunkrecht.

Klassische Gegenstände des Medienrechts sind die Medienfreiheiten betreffend Presse, Rundfunk (Radio und Fernsehen) und Film. Mit dem Aufkommen neuer Medien sind die Bereiche Multimedia und Internet hinzugekommen.

Regelungsziele des Medienrechtes sind die Gewährleistung einer allgemein zugänglichen Kommunikationsinfrastruktur, Sicherung der Meinungsvielfalt, Schutz der Mediennutzer, Daten- und Jugendschutz aber auch der Schutz geistigen Eigentums. Rechtlich geregelt wird also die Nutzung und Nutzbarkeit aller medial übertragener Inhalte.

Wenn Sie sich vor einer Veröffentlichung absichern wollen oder eine Beeinträchtigung Ihrer Recht nach einer Veröffentlichung Dritter ahnden wollen, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf. Wir stehen Ihnen telefonisch, per E-Mail oder Kontaktformular jederzeit gerne zur Verfügung.

Warum können Unterlassungserklärungen bei Rezensionen gefährlich sein?

Wenn sich negative Bewertungen, für die man eine Unterlassungserklärung abgegeben hat, über Feeds oder Datenbanken ungewollt vervielfältigen, kann es zu rechtlichen Problemen kommen. Denn auch wenn man selbst die Bewertung nicht weiterverbreitet hat, haftet man möglicherweise trotzdem für deren Verbreitung, wenn man sich durch die Unterlassungserklärung verpflichtet hat, die Bewertung in Zukunft nicht mehr zu verbreiten.

In einem solchen Fall kann es passieren, dass das Unternehmen oder die betroffene Person, gegen die die Bewertung gerichtet war, rechtliche Schritte einleitet und Schadenersatzforderungen geltend macht. Es ist deshalb wichtig, bei der Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung darauf zu achten, dass diese sich nicht nur auf die unmittelbare Entfernung der betreffenden Bewertung beschränkt, sondern auch auf mögliche zukünftige Verbreitungen.

Wenn eine Bewertung durch Feeds oder Datenbanken ungewollt vervielfältigt wurde, kann es schwierig sein, diese wieder vollständig zu entfernen. Es ist deshalb ratsam, sich in einem solchen Fall an einen Anwalt zu wenden, um mögliche rechtliche Schritte abzuklären und um sicherzustellen, dass man keine weiteren rechtlichen Probleme bekommt.

Es gibt jedoch auch Möglichkeiten, um sich gegen ungewollte Vervielfältigungen von Bewertungen zu schützen. Zum Beispiel kann man eine Löschung der betreffenden Bewertung bei der Plattform beantragen, auf der sie veröffentlicht wurde. Auch kann man sich an Suchmaschinenbetreiber wenden und um eine Entfernung der betreffenden Bewertung aus den Suchergebnissen bitten.

In jedem Fall ist es ratsam, sich bei rechtlichen Fragen rund um Bewertungen und Unterlassungserklärungen von einem erfahrenen Anwalt beraten zu lassen, um mögliche Risiken abzuschätzen und um sich vor möglichen rechtlichen Konsequenzen zu schützen.

 

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