Die Firma InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH aus Stuttgart stellte eine bereits verkaufte PV-Anlage in Rhinow (Brandenburg) nicht fertig.
Für Investoren in diese Anlage war deshalb im Mai 2021 die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe durch die Kanzlei Sturm • Dr. Körner & Partner erforderlich.
Die InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH (im Folgenden: InnPro GmbH) aus Stuttgart hat mit Mandanten unserer Kanzlei im April 2020 einen „Vertrag über den Erwerb einer Photovoltaikanlage“ abgeschlossen.
Die Photovoltaikanlage soll aus 696 monokristallinen Modulen der Firma Suntech Power mit je 315 Watt Spitzenleistung, 4 Wechselrichtern der Firma Huawei, der entsprechenden Verkabelung, Unterkonstruktion, dem Befestigungsmaterial sowie der Anlagenüberwachung mit dem Erfassungssystem bestehen.
Im Vertrag verpflichtete sich die InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH, eine PV-Anlage in Rhinow nach den anerkannten Regeln der Technik zu erstellen und gab in diesem Zusammenhang im Vertrag an, dass der Netzanschluss voraussichtlich im Oktober 2020 erfolgt.
InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH
Unsere Mandanten berichten davon, dass der Netzanschluss auch Ende Mai 2021 noch nicht erfolgt ist.
Für unsere Mandanten haben wir nun die vertraglichen Ansprüche auf Fertigstellung der Anlage und Übergabe einer technischen Anlagendokumentation bei der InnPro Gesellschaft für Vermarktung innovativer Produkte mbH angemahnt. Für den Fall der Nichtleistung haben wir den Rücktritt vom Vertrag angedroht.
Für den Kaufpreis besteht in dem uns vorliegenden Vertrag der InnPro GmbH aus Stuttgart überhaupt keine Sicherheit, auch das Eigentum an der Anlage geht erst „nach Erstellung und nach vollständiger Bezahlung“ über.
Deshalb besteht aus unserer Sicht für Investoren ein erhebliches Risiko in dem Vertrag, das bis hin zum Totalverlust reichen kann.
Wir empfehlen grundsätzlich bei Investitionen in EEG-Anlagen, die Vertragswerke anwaltlich prüfen zu lassen. Oft werden in Verkaufsgesprächen die Risiken der Investition nicht ausreichend und Ertragsprognosen, die später nicht Vertragsbestandteil werden, übertrieben optimistisch dargestellt.
Nachtrag: Der Rücktritt vom Kaufvertrag wurde zwischenzeitlich Mitte Juni 2021 erklärt. Die Firma InnPro Gesellschaft für Vermarktung innovativer Produkte mbH hat sich zur Rückzahlung des Kaufpreises und zum Ersatz von entstandenem Schaden verpflichtet.
Für Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns hierzu gerne telefonisch, per E-Mail oder Kontaktformular.
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