SKP-Kanzlei
Vertragsgestaltung
Vertragsgestaltung – auch als „Kautelarjurisprudenz“ genannt – bezeichnet die juristische Tätigkeit, die der vorsorglichen Verhütung rechtlicher Probleme dient.
Unser Bestreben und unsere Aufgabe besteht darin, mögliche Rechtsprobleme schon im Vorfeld zu erkennen und durch entsprechende Lösungen zu Ihren Gunsten zu lösen. Dies kann durch Formulierung allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB), die Beratung bei der Gestaltung von Verträgen oder die Planung steuerlicher Vorgänge geschehen.
Kautelarjurisprudenz bezeichnet auch die außergerichtliche beratende Tätigkeit des Rechtsanwalts und gehört zu den wohl ältesten Aufgabengebieten, die bereits im antiken Rom praktiziert wurden.