Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung
Wir beraten Sie zu Themen wie Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung und stehen Ihnen zur Seite, wenn Sie oder ein Angehöriger mit Rechtsfragen rund um die Betreuung konfrontiert sind.
Im Namen von Betreuten machen wir Rückforderungsansprüche aus angeblichen Schenkungen oder rechtsgrundlosen Barabhebungen von Familienangehörigen oder Dritten vom Konto des Betreuten geltend.
Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit, Unfall oder Alter seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht für ihn auf seinen Antrag oder von Amts wegen einen Betreuer.
Die Betreungsanordnung erfolgt in einem gerichtlichen Verfahren, für das spezielle Verfahrensgarantien festgelegt wurden. Der Betreute ist immer verfahrensfähig und kann zum Beispiel gegen Beschlüsse Beschwerde einlegen und/oder einen Anwalt oder einen sonstigen geeigneten Verfahrensbevollmächtigten mit seiner Vertretung beauftragen.
Der Betreute wird im Regelfall durch einen unabhängigen ärztlichen Sachverständigen begutachtet. Ein (selbst vorgelegtes) ärztliches Zeugnis ist nur dann ausreichend, wenn der Betroffene eine Betreuerbestellung selbst beantragt.
Im Bereich des Betreuungsrechts arbeiten wir eng mit spezialisierten Kollegen zusammen, an die wir Sie im Bedarfsfall auch weiterempfehlen.
Wenn Sie Fragen in einem der vorgenannten Bereiche haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit der Anwaltskanzlei Sturm, Dr. Körner & Partner in Aichach auf – gerne auch über E-Mail oder Kontaktformular. Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, dass Sie sich mit uns über den Besprechungskanal in Verbindung setzen.