Wir sind qualifizierte, ehrgeizige, dynamische und neugierige Anwälte in Aichach. Gut zuhören, sowie argumentieren können ist für uns, als Anwaltskanzlei in Aichach, ein besonderes Anliegen. Wir kämpfen mit Entschiedenheit, dem Blick für das Wesentliche, Durchsetzungskraft und Weitblick für Ihre Interessen. Denn nur mit einem prozesserfahrenen Anwalt können Sie Ihr Recht durchsetzen.

Contact Us

Gerhauser Straße 5, 86551 Aichach

Montag-Donnerstag: 08:00 - 12:30 / 14:00 bis 16:30 Uhr Mittwoch:           08:00 - 12.30 Uhr
Freitag :            08:00 - 14.00 Uhr
Weitere Sprechzeiten nach individueller Vereinbarung (auch abends oder am Wochenende)
wir sind während der Sprechzeiten telefonisch unter 0 82 51 / 93 464 0 und per E-Mail jederzeit für Sie erreichbar.

Call Us 24/7: 0 82 51 / 93 464 0

Follow Us

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!

Vorsorgevollmacht

Auf dem Bild ist eine Brille auf einem vollgeschriebenen Blatt Papier zu sehen, das mit rechtlichen Informationen zu einer **Vorsorgevollmacht** und einer **Patientenverfügung** bedeckt ist. Die Brille symbolisiert den klaren Blick auf wichtige rechtliche Dokumente, die eine Person bevollmächtigen, Entscheidungen im Falle von Krankheit oder im Notfall zu treffen. Das Blatt steht für die schriftliche Festlegung der Wünsche und Rechte des Vollmachtgebers.
SKP-KAnzlei

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung

Wir beraten Sie zu Themen wie Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung und stehen Ihnen zur Seite, wenn Sie oder ein Angehöriger mit Rechtsfragen rund um die Betreuung konfrontiert sind.

Im Namen von Betreuten machen wir Rückforderungsansprüche aus angeblichen Schenkungen oder rechtsgrundlosen Barabhebungen von Familienangehörigen oder Dritten vom Konto des Betreuten geltend. Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit, Unfall oder Alter seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht für ihn auf seinen Antrag oder von Amts wegen einen Betreuer.

Die Betreungsanordnung erfolgt in einem gerichtlichen Verfahren, für das spezielle Verfahrensgarantien festgelegt wurden. Der Betreute ist immer verfahrensfähig und kann zum Beispiel gegen Beschlüsse Beschwerde einlegen und/oder einen Anwalt oder einen sonstigen geeigneten Verfahrensbevollmächtigten mit seiner Vertretung beauftragen.

Der Betreute wird im Regelfall durch einen unabhängigen ärztlichen Sachverständigen begutachtet. Ein (selbst vorgelegtes) ärztliches Zeugnis ist nur dann ausreichend, wenn der Betroffene eine Betreuerbestellung selbst beantragt. Im Bereich des Betreuungsrechts arbeiten wir eng mit spezialisierten Kollegen zusammen, an die wir Sie im Bedarfsfall auch weiterempfehlen.

SKP-Kanzlei