Dr. Sturm & Partner mbB • Rechtsanwälte in Aichach
Anwaltliche Ersteinschätzung zur Scheidung!
Sie wollen sich grundsätzlich informieren, wie eine Scheidung abläuft und welche Kosten entstehen? Vielleicht sind Sie sich mit Ihrem Ehegatten bereits einig, wie das Vermögen und der Hausrat aufgeteilt werden soll. Sie wollen sich möglichst kostengünstig scheiden lassen? Kommt eine Rechtsschutzversicherung für eine ausführlichere Beratung auf?
Wir bieten Ihnen zu Ihrem Rechtsproblem eine unverbindliche Ersteinschätzung an. Dazu benötigen wir folgende Daten von Ihnen:
Info zur Ersteinschätzung: Sie erhalten von uns in der Regel innerhalb von 2 bis 3 Tagen eine Antwort per E-Mail. In dringenden, fristgebundenen Angelegenheiten bitten wir Sie, ggfs. zusätzlich telefonischen Kontakt mit uns aufzunehmen.
Im Rahmen der Ersteinschätzung beschäftigen wir uns ca. 10 Minuten mit Ihrem Fall (im Einklang mit dem anwaltlichen Berufsrecht, vgl. Anwaltsgericht München, Az.: 3 AnwG 51/09). Dabei prüfen wir, ob Ihre Einwendungen grundsätzlich geeignet sein können, gegen die Abmahnung oder Kündigung oder das Zeugnis vorzugehen. Wir prüfen weiter für Sie, ob es sinnvoll ist, eine Deckungsanfrage bei Ihrer etwaig bestehenden Rechtsschutzversicherung zu stellen. Falls Sie keine Rechtsschutzversicherung haben sollten, informieren wir Sie über das Kostenrisiko des Verfahrens. Durch Ihre Anfrage kommt kein Mandatsvertrag zustande.
Im Rahmen der Ersteinschätzung beschäftigen wir uns ca. 10 Minuten mit Ihrem Fall (im Einklang mit dem anwaltlichen Berufsrecht, vgl. Anwaltsgericht München, Az.: 3 AnwG 51/09). Dabei prüfen wir, ob Ihre Einwendungen grundsätzlich geeignet sein können, gegen die Abmahnung oder Kündigung oder das Zeugnis vorzugehen. Wir prüfen weiter für Sie, ob es sinnvoll ist, eine Deckungsanfrage bei Ihrer etwaig bestehenden Rechtsschutzversicherung zu stellen. Falls Sie keine Rechtsschutzversicherung haben sollten, informieren wir Sie über das Kostenrisiko des Verfahrens. Durch Ihre Anfrage kommt kein Mandatsvertrag zustande.