Anwaltliche Ersteinschätzung!
Sie haben einen Bußgeldbescheid vom Polizeiverwaltungsamt, vom Landratsamt oder einer anderen öffentlichen Stelle erhalten und sind damit nicht einverstanden? Wurden Sie nicht zum Sachverhalt gehört oder sind Ihre Argumente bei der Entscheidung nicht berücksichtigt worden? Ihnen droht ein Fahrverbot? Sie sind Berufskraftfahrer und wollen Ihr Punktekonto in Flensburg entlasten?
Wir bieten Ihnen zu Ihrem Rechtsproblem eine unverbindliche Ersteinschätzung an. Unser Angebot betrifft ausdrücklich alle Arten von Bußgeldbescheiden. Dazu benötigen wir folgende Daten von Ihnen:
Info zur Ersteinschätzung: Sie erhalten von uns in der Regel innerhalb von 2 bis 3 Tagen eine Antwort per E-Mail. In dringenden, fristgebundenen Angelegenheiten bitten wir Sie, ggfs. zusätzlich telefonischen Kontakt mit uns aufzunehmen.
Im Rahmen der Ersteinschätzung beschäftigen wir uns ca. 10 Minuten mit Ihrem Fall (im Einklang mit dem anwaltlichen Berufsrecht, vgl. Anwaltsgericht München, Az.: 3 AnwG 51/09). Dabei prüfen wir, ob Ihre Einwendungen grundsätzlich geeignet sein können, gegen die Abmahnung oder Kündigung oder das Zeugnis vorzugehen. Wir prüfen weiter für Sie, ob es sinnvoll ist, eine Deckungsanfrage bei Ihrer etwaig bestehenden Rechtsschutzversicherung zu stellen. Falls Sie keine Rechtsschutzversicherung haben sollten, informieren wir Sie über das Kostenrisiko des Verfahrens. Durch Ihre Anfrage kommt kein Mandatsvertrag zustande.
Im Rahmen der Ersteinschätzung beschäftigen wir uns ca. 10 Minuten mit Ihrem Fall (im Einklang mit dem anwaltlichen Berufsrecht, vgl. Anwaltsgericht München, Az.: 3 AnwG 51/09). Dabei prüfen wir, ob Ihre Einwendungen grundsätzlich geeignet sein können, gegen die Abmahnung oder Kündigung oder das Zeugnis vorzugehen. Wir prüfen weiter für Sie, ob es sinnvoll ist, eine Deckungsanfrage bei Ihrer etwaig bestehenden Rechtsschutzversicherung zu stellen. Falls Sie keine Rechtsschutzversicherung haben sollten, informieren wir Sie über das Kostenrisiko des Verfahrens. Durch Ihre Anfrage kommt kein Mandatsvertrag zustande.