Der Begriff Medizinrecht bezeichnet die rechtliche Ausgestaltung der vertraglichen Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient sowie von Ärzten untereinander, daneben die öffentlich-rechtlichen Regelungen zur Ausübung des ärztlichen und zahnärztlichen Berufes
Das Zivilrecht, auch Privatrecht genannt, lässt sich aufteilen in das allgemeine Zivilrecht und das Sonderprivatrecht
Das strafrechtliche Tätigkeitsfeld ist sehr weitreichend. Es geht vom Diebstahl über den Betrug bis hin zu Beleidigungen, Körperverletzungsdelikten oder Tötungsdelikten
Das Energierecht ist die Gesamtheit der Rechtsnormen, die die Energiewirtschaft regeln. Im engeren Sinne versteht man unter Energierecht das Recht der leitungsgebundenen Energieversorgung mit Strom und Gas, dessen maßgebliche Vorschriften das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) enthält.
Vom Straßenverkehrsrecht ist in der Regel jeder Verkehrsteilnehmer und Fußgänger fast täglich betroffen.
Wir unterstützen Sie im Wesentlichen in den Teilbereichen des Verkehrszivilrechts.
Wir beraten und betreuen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bei Rechtsfragen rund um den Arbeitsvertrag