Unser Tätigkeitsfeld erstreckt sich zum Einen auf die Bereiche Planen, Bauen und Finanzieren. Wir sind auch Ansprechpartner im Zusammenhang mit dem Recht der Immobilienfinanzierung, der Bewertung, Besicherung und Absicherung von Immobilien
Das Energierecht ist die Gesamtheit der Rechtsnormen, die die Energiewirtschaft regeln. Im engeren Sinne versteht man unter Energierecht das Recht der leitungsgebundenen Energieversorgung mit Strom und Gas, dessen maßgebliche Vorschriften das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) enthält.
Vom Straßenverkehrsrecht ist in der Regel jeder Verkehrsteilnehmer und Fußgänger fast täglich betroffen.
Wir unterstützen Sie im Wesentlichen in den Teilbereichen des Verkehrszivilrechts.
Wir beraten und betreuen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bei Rechtsfragen rund um den Arbeitsvertrag