Stiftungsrecht
Eine Stiftung ist eine selbständige Rechtsperson mit eigenem Vermögen, die einen vom Stifter des Vermögens festgelegten Zweck verfolgt. Dabei soll das Stiftungsvermögen auf Dauer erhalten bleiben und die Begünstigten der Stiftung können nur in den Genuss der Erträge kommen. Stiftungen können mit Hinblick auf das Stiftungsrecht in verschiedenen rechtlichen Formen und zu jedem legalen Zweck errichtet werden. Sehr viele Stiftungen werden in privatrechtlicher Form errichtet und haben einen gemeinnützigen Zweck. Es gibt allerdings auch Stiftungen, die nur eigennützigen Zwecken, so zum Beispiel der eigenen Familie oder einem Unternehmen, dienen.
Die Satzung bildet das Stiftungsrecht; dort ist insbesondere auch der Stiftungszweck und die Maßnahmen zur Verwirklichung festgeschrieben. Nach außen wird die Stiftung von einem Vorstand vertreten. Die Satzung kann auch weitere Organe und Gremien vorsehen. Im Unterschied zu einem Verein hat eine rechtsfähige Stiftung – in Deutschland die häufigste Rechtsform – keine Mitglieder und unterliegt der staatlichen Stiftungsaufsicht, etwa der Regierung von Oberbayern.
Wir beraten Sie gerne dahingehend, ob die Stiftung für Ihr Vorhaben ein geeignetes Mittel darstellt und welche Form der Stiftung dabei zu bevorzugen ist. Gerne begleiten wie Sie und Ihre Stiftung in der Gründungsphase. Aber auch nach der Gründung der Stiftung stehen wir Ihnen gegebenenfalls zusammen mit weiteren Beratern bei allen aufkommenden rechtlichen und steuerlichen Fragen gerne hilfreich zur Seite.