Versäumnisurteil: E.ON Avacon AG muss Anwaltskosten zahlen! PV-Anlagenbetreiber macht Schadenersatz wegen nicht bezahlter Einspeisevergütung geltend. Das Amtsgericht Helmstedt hat im Verfahren 2 C 387/12 (2b) am 29.11.2012 ein Versäumnisurteil gegen die E.ON Avacon AG erlassen. Eingeklagt wurden vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1.780,20 Euro. Hintergrund der Forderung war folgender: Der von der Rechtsanwaltskanzlei Sturm, Dr. Körner & […]