Das Landgericht München I hat entschieden: es gibt keine “Sippenhaft” im Mehrparteienhaus, wenn der Stromversorger eine Stromsperre verhängt. Gegen eine Stromsperre ist der Antrag auf Erlass einer Unterlassungsverfügung möglich. Für eine oberbayerische Dienstleistungsfirma aus dem Landkreis Ebersberg haben wir gegen die E.ON Bayern Vertrieb GmbH im Wege der einstweiligen Verfügung die Unterlassung einer Stromsperre begehrt. […]