Anforderungen an die Bestimmtheit des Nießbrauchsrecht Der Eintritt der Geschäftsunfähigkeit ist als Bedingung bestimmt genug. OLG München: Nießbrauch laut Nießbrauchsrecht kann von der Geschäftsunfähigkeit des Bestellers abhängig gemacht werden. Der Eintritt der Geschäftsunfähigkeit stellt grundsätzlich eine bestimmte Bedingung für die Entstehung des Nießbrauchs dar. Die Beziehung einer Person zu einer Sache ist für die […]