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DEB Deutsche Energie Beratung GmbH beantragt Eröffnung des Insolvenzverfahrens

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Am 03.12.2020 hat die DEB Deutsche Energie Beratung GmbH aus Hamburg, vertreten durch den alleinigen Geschäftsführer Ove Nils Burmeister, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Hamburg, Az.: 67a IN 257/20, beantragt.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dominik Montag aus Hamburg bestellt.

Das Gericht hat weiter angeordnet, dass die DEB Deutsche Energie Beratung GmbH nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über Gegenstände ihres Vermögens verfügen kann. Weiter wurde angeordnet, dass sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung untersagt werden und bereits begonnene Maßnahmen einstweilen eingestellt werden.

 

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Erhebliche Gefahren für die Investition vieler Kunden der DEB Deutsche Energie Beratung GmbH aus Hamburg. Die Rechtsanwälte Sturm • Dr. Körner & Partner aus Aichach helfen Ihnen bei der Sicherung der Ansprüche.
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Die DEB Deutsche Energie Beratung GmbH bezeichnet sich selbst als Spezialist für die Errichtung und Vermarktung von Photovoltaikanlagen. Insbesondere zahlreiche Auf-Dach-Projekte gehören zum Portfolio der Gesellschaft.

In unserer Kanzlei hat es in den vergangenen Jahren zahlreiche Fälle gegeben, bei denen die PV-Anlagen nicht oder nur sehr verspätet fertiggestellt werden konnten oder in der Weise mangelhaft errichtet wurden, dass für den Anleger entscheidende Unterlagen wie die Einspeisezusage des Netzbetreibers, eine Abschrift eines Direktvermarktungsvertrages, Angaben zur Statik etc. nicht übergeben wurden.

Bei den Abrechnungen der monatlichen Einspeisevergütung wurde von der DEB Deutsche Energie Beratung GmbH oder von dieser bevollmächtigter Unternehmen in allen uns bekannten Fällen weder Zähleranfangs- noch -endstände mitgeteilt und eine gleichbleibende oder nachvollziehbare Einspeisevergütung erhielten die Investoren ebenfalls nicht.

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Krafträder & Fotovoltaikanlagen sind ein wichtiger Bestandteil der Energieversorgung.
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Den Rechtsanwälten Sturm • Dr. Körner & Partner aus Aichach liegt ein Brandbrief von der DEB Deutsche Energie Beratung GmbH vor

In einem Brandbrief vom 04.12.2020, der unserer Kanzlei vorliegt, wendet sich Ove Burmeister an seine „Investoren und Betreiber der von uns gebauten Photovoltaikanlagen“. In bekannter Manier bescheinigt er sich selbstkritisch in Bezug auf die Kommunikation der Vergangenheit „in Schulnoten: eine glatte 6!“.

Gleichzeitig macht er deutlich, dass er vermeintlich von seinem ehemaligen zweiten Geschäftsführer, Jürgen Kilimann, den er als charakterlich ungeeigneten Mann bezeichnet, „systematisch hinters Licht geführt worden“ sei. Dieser sei mit der Leiterin der Finanzbuchhalterin liiert gewesen und habe ihm „Fehlentwicklungen systematisch vorenthalten und vertuscht“.

Dieser habe mit einem „bevorzugten Generalunternehmen“, gemeint ist hier wohl die Firma Solaritec GmbH aus 15295 Brieskow-Finkenheerd, zusammengewirkt und dieser Firma die Verantwortlichkeit für teilweise enorme Bauverzögerungen nachgesehen. Der Geschäftsführer Burmeister sei systematisch mit Fehlinformationen und Lügen versorgt worden.

Burmeister schreibt weiter, er habe zwischenzeitlich neue Stromversorgungsunternehmen gegründet und die Verwaltung bzw. Vermarktung der bestehenden PV-Anlagen vollzogen. Von einer derartigen Veränderung haben wir bisher noch nichts vernommen, auch wissen wir noch nicht, um welche Neugründungen es sich genau handelt. Das Tischtuch mit der DEVG Deutsche Energie Versorgung GmbH & Co. KG indes scheint nach den Zeilen Burmeisters zerschnitten zu sein.

Seinen vierseitigen Brief schließt Burmeister mit dem Ausblick, dass die Insolvenz nur vorübergehend sei und die DEB Deutsche Energie Beratung GmbH wieder flott gemacht werden könne.

Es bleibt abzuwarten, ob die nur treuhänderisch verwalteten Einspeisevergütungen der Investoren in die Insolvenzmasse fließen oder gerettet werden können. Es bleibt zu prüfen, ob die Verwalterverträge jetzt gekündigt werden können, da sich die DEB Deutsche Energie Beratung GmbH mit dem Eigenantrag vom 03.12.2020 im Insolvenzverfahren befindet.

Wir, die Rechtsanwälte Sturm • Dr. Körner & Partner aus Aichach halten Sie im Rahmen unseres Blogs über Neuigkeiten auf dem Laufenden und stehen auch für Ihre Rückfragen zur Verfügung. Nehmen Sie gerne telefonisch, per E-Mail oder Webformular Kontakt mit uns auf.

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Wenden Sie sich gerne an die Rechtsanwälte Aichach, sie stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
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Nachtrag vom 10.02.2021: Die Firma Solaritec GmbH hat uns über die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Berlin am 03.02.2021 mitgeteilt, dass wir Unwahrheiten verbreiten würden.

Unsere Kanzlei würde den Eindruck erwecken, die Solaritec GmbH sei die einzige oder zumindest die einzig relevante Generalunternehmerin der DEB Deutsche Energie Beratung GmbH und damit hauptverantwortlich für deren Insolvenz. Dieser Eindruck sei falsch.

Hierzu stellen wir fest: Diesen Eindruck wollen wir mit unserem Blogbeitrag ausdrücklich nicht erwecken, zumal wir keine eigenen Erkenntnisse über den Umfang der Geschäftsbeziehung zwischen der Solaritec GmbH und der DEB Deutsche Energie Beratung GmbH haben.

Die Solaritec GmbH bestreitet uns gegenüber, der von Ove Burmeister in seinem Rundbrief vom 04.12.2020 erwähnte „bevorzugte Generalunternehmer“ des zweiten Geschäftsführers Jürgen Kilimann zu sein.

Die Solaritec GmbH bestreitet uns gegenüber weiter, die Verantwortung für die teils enormen Bauverzögerungen bei Projekten der DEB Deutsche Energie Beratung GmbH zu tragen.

Die von der Solaritec GmbH beauftragte Kanzlei lässt uns wissen, dass es sich bei der DEB Deutsche Energie Beratung GmbH um die Betreiberin eines Schneeballsystems handelt. Sollte es bei einzelnen Projekten zu Bauverzögerungen gekommen sein, so habe dies damit zu tun, dass die DEB Deutsche Energie Beratung GmbH Rechnungen der Solaritec GmbH nicht ausgeglichen habe und es deshalb zum Rücktritt vom Vertrag durch die Solaritec GmbH gekommen sei.

Die Solaritec GmbH teilt uns mit, wir würden uns „im Sinne der Rechtsprechung“ die Behauptungen des Ove Burmeister in dessen Rundschreiben vom 04.12.2020 zu eigen machen. Hierzu stellen wir klar: Wir wollen uns gerade keine Behauptungen von Herrn Ove Burmeister zu eigen machen.

Den Wahrheitsgehalt der Behauptungen der Solaritec GmbH uns gegenüber können wir nicht beurteilen und überprüfen. Im Sinne einer Waffengleichheit halten wir es indes für geboten, die Stellungnahme der Solaritec GmbH an dieser -wohl vielbeachteten- Stelle einzupflegen.

Möglicherweise klären die Zwischenberichte des Insolvenzverwalters der DEB Deutsche Energie Beratung GmbH den Sachverhalt weiter auf. Mit Blick auf mögliche Quotenaussichten der geschädigten Anleger dürfte die Geschäftsbeziehung wohl von Interesse bleiben.

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Erstellt: von Rechtsanwalt Marc Sturm und Rechtsanwalt Christian Geßler, Rechtsanwälte Sturm • Dr. Körner & Partner aus Aichach

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