Seit dem 21.03.2020 gibt es in Bayern aufgrund der Corona-Pandemie umfangreiche Beschränkungen. Nach wie vor ist das öffentliche Leben durch die Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege sowie die Bayerische Infektionsmaßnahmenschutzverordnung (kurz BayIfSMV) weitgehend eingeschränkt. Auch wenn mittlerweile eine umfassende Ausgangsbeschränkung nicht mehr besteht, und Schritt für Schritt zahlreiche Lockerungen in Kraft treten […]