Wir sind qualifizierte, ehrgeizige, dynamische und neugierige Anwälte in Aichach. Gut zuhören, sowie argumentieren können ist für uns, als Anwaltskanzlei in Aichach, ein besonderes Anliegen. Wir kämpfen mit Entschiedenheit, dem Blick für das Wesentliche, Durchsetzungskraft und Weitblick für Ihre Interessen. Denn nur mit einem prozesserfahrenen Anwalt können Sie Ihr Recht durchsetzen.

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Gerhauser Straße 5, 86551 Aichach

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Bayerische Infektionsmaßnahmenschutzverordnung

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Seit dem 21.03.2020 gibt es in Bayern aufgrund der Corona-Pandemie umfangreiche Beschränkungen.

Nach wie vor ist das öffentliche Leben durch die Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege sowie die Bayerische Infektionsmaßnahmenschutzverordnung (kurz BayIfSMV) weitgehend eingeschränkt.

Auch wenn mittlerweile eine umfassende Ausgangsbeschränkung nicht mehr besteht, und Schritt für Schritt zahlreiche Lockerungen in Kraft treten bzw. getreten sind, so gibt es noch immer Einschränkungen. Wir als Anwälte in Aichach sind davon genauso betroffen wie Sie.

Bayerische Infektionsmaßnahmenschutzverordnung | Marc Sturm
Die Bayerische Infektionsmaßnahmenschutzverordnung sieht einige Änderungen vor sich.
Bildquelle: unsplash.com

Die Anwälte in Aichach erklären Ihnen die Bayerische Infektionsmaßnahmenschutzverordnung.

Einen umfassenden Überblick über die gegenwärtigen Einschränkungen gibt Ihnen die 4. BayifSMV. Danach bestehen Kontaktbeschränkungen im öffentlichen, aber auch privaten Raum. Veranstaltungen sind allerdings nach wie vor grundsätzlich untersagt.

Patienten in Krankenhäusern, aber auch Senioren in Altenheimen dürfen nun einmal täglich unter Auflagen vom engsten Familienkreis besucht werden.

Freizeiteinrichtungen wie Freizeitparks, Tanzschulen sowie Fitnessstudios bleiben weiterhin geschlossen. Dies gilt auch für die Gastronomie, sofern kein Essen zum Mitnehmen angeboten wird.

Immer auf dem neusten Stand mit den Rechtsanwälten Aichach

Am 23. April 2020 wurde von der Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege der sog. „Corona-Bußgeldkatalog“ verabschiedet. Dennoch wissen wir als Rechtsanwälte in Aichach, dass der Verstoß gegen die Regelungen der bayerischen Infektionsmaßnahmenschutzverordnung mit einer Geldbuße belegt ist.

So zieht beispielsweise ein Verstoß gegen die Maskenpflicht im Regelfall ein Bußgeld in Höhe von 150 € nach sich. In gleicher Höhe kann ein Bußgeld gegen einen Verstoß der Kontaktbeschränkungen verhängt werden. Der Betrieb einer Gastronomie wird in der Regel mit 5000 € sanktioniert.

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Bußgeldbescheide sind nicht immer fehlerfrei und können angefochten werden.
Bildquelle: unsplash.com

Viele Bußgeldbescheide sind allerdings fehlerhaft und können deshalb angefochten werden. Mit den Rechtsanwälten in Aichach sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Informieren Sie sich rechtzeitig über die bayerische Infektionsmaßnahmenschutzverordnung bei den Rechtsanwälten Aichach. Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten? Wollen Sie dagegen vorgehen? Zögern Sie nicht, Kontakt zu uns aufzunehmen. Wir beraten Sie umfassend!

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Bitte beachten Sie:

Gerade im Zusammenhang mit dem Covid-19-Virus ist die Gesetzgebung einem ständigen Wandeln unterworfen. Wir versuchen, die entsprechenden Beiträge immer aktuell zu halten, können dies aber nicht garantieren.

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