Mietpreisbremse: Geltungsbereich und Rechtsfolgen Miete darf zu Beginn des Mietvertrages die ortsübliche Vergleichsmiete nicht deutlich übersteigen Seit 01.06.15 ist die sog. Mietpreisbremse in Kraft getreten, die auf dem Mietrechtsnovellierungsgesetz vom 21.04.15 beruht und ihren gesetzlichen Niederschlag vor allem in den §§ 556d ff. BGB gefunden hat. Räumlicher Geltungsbereich. Die Mietpreisbremse gilt nur in Gebieten mit […]