Bayerische Staatsregierung erlässt Verordnung über die Mietpreisbremse Bei Neuvermietungen darf die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % überschritten werden. In diesen 144 bayerischen Städten und Gemeinden gilt seit 01.08.2015 die Mietpreisbremse. Bei Neuvermietungen darf die Miete in den betroffenen Orten höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Mietpreisbremse im Regierungsbezirk Oberbayern Kreisfreie Städte: […]