Mietpreisbremse: Geltungsbereich und Rechtsfolgen Miete darf zu Beginn des Mietvertrages die ortsübliche Vergleichsmiete nicht deutlich übersteigen Seit 01.06.15 ist die sog. Mietpreisbremse in Kraft getreten, die auf dem Mietrechtsnovellierungsgesetz vom 21.04.15 beruht und ihren gesetzlichen Niederschlag vor allem in den §§ 556d ff. BGB gefunden hat. Räumlicher Geltungsbereich. Die Mietpreisbremse gilt nur in Gebieten mit […]
Bayerische Staatsregierung erlässt Verordnung über die Mietpreisbremse Bei Neuvermietungen darf die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % überschritten werden. In diesen 144 bayerischen Städten und Gemeinden gilt seit 01.08.2015 die Mietpreisbremse. Bei Neuvermietungen darf die Miete in den betroffenen Orten höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Mietpreisbremse im Regierungsbezirk Oberbayern Kreisfreie Städte: […]