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BIO-Produkte und Online-Handel

BIO-Produkte | Skp-Kanzlei | Marc Sturm

Was beim Online-Vertrieb mit Bioprodukten gilt.

Der Online-Vertrieb von BIO-Produkten unterliegt besonderen Auflagen.

Online-Shops, die BIO-Produkte anbieten, sprießen momentan wie Pilze aus dem Boden. Ein Grund dafür sind sicherlich die zahllosen Lebensmittelskandale, die fast wöchentlich dem Verbrauchern vor Augen führen, dass bei der Nahrungsmittelerzeugung nicht die
Qualität, sondern oftmals nur die Quantität und Gewinnmaximierung ausschlaggebend sind.

Immer mehr Verbraucher legen deshalb Wert auf Lebensmittel aus ökologisch nachhaltiger Produktion, die unter strengeren Richtlinien hergestellt werden. Bei BIO-Produkten mit Gütesiegeln sollen Verbraucher sich darauf verlassen können, dass es sich bei den Lebensmitteln um einwandfreie Qualität handelt. Sowohl für die Herstellung als auch für den Verkauf gelten dabei strenge Regeln, von denen der Online-Handel in besonderem Maße betroffen ist.

BIO-Produkte | Marc Sturm | Rechtsanwalt Aichach
Rechtsanwalt Marc Sturm, Kanzlei Sturm, Dr. Körner & Partner in Aichach klärt auf worauf zu achten ist, wenn ihr Bio-Produkte im Online-Handel kauft.
Bildquelle: unsplash.com

Melde- und Kontrollpflicht für die Online-Shops.

Grundsätzlich brauchen sich BIO-Läden, die ihre Produkte an Endkunden verkaufen, nicht zu zertifizieren. Es besteht mithin keine Melde – und Kontrollpflicht für den kleinen BIO-Markt von nebenan. Dieser Grundsatz gilt jedoch nicht für die Online-Shops. Online-Händler müssen sich in jedem Fall zertifizieren lassen. Begründet wird diese Ausnahme damit, dass es sich beim virtuellen Einkauf über das Internet nicht um einen Verkauf unter Anwesenden handelt – die Vorschriften sind daher strenger.

Für die Zertifizierung ist es erforderlich, dass der Online-Shop sich bei einer geeigneten Kontrollstelle registrieren lässt. Diese Kontrollstellen sind private Unternehmen, die sich auf die Inspektion und Zertifizierung ökologischer und biologischer Produktionsbetriebe spezialisiert haben und eine entsprechende Legitimation vonseiten der Behörden genießen. Eine Auswahl etwaiger Öko-Kontrollstellen findet sich auf der Internetseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (www.oekolandbau.de).

Diese Kontrollstellen prüfen die jeweiligen Betriebe unter besonderer Berücksichtigung der EGÖko-Verordnung, dem Ökolandbaugesetz und des Öko-Kennzeichnungsgesetzes. Erfüllt der Online-Handel die Voraussetzungen, so wird er registriert und zertifiziert.

Auch für die Beschreibung der Produkte gelten strengere Regeln.

Die Bemühungen um Transparenz bei der Herstellung von BIO-Lebensmitteln führt auch dazu, dass es rechtliche Vorschriften gibt, die festlegen, wie Produkte im Internet-Handel beschrieben werden müssen. Ziel dieser Vorschriften ist eine Gleichstellung der Kunden lokaler Händler mit
denen im Online-Handel.

Somit sollen alle Informationen, die ein lokaler Händler auf den Etiketten seiner BIO-Produkte angeben muss, auch im Produkttext des Online-Shops auftauchen. Dazu gehört insbesondere der Code der Öko-Kontrollstelle. Dieser Code besteht aus einer
Länderkennung des Erzeugnislands (z.B. „DE“), der Abkürzung der Art der Erzeugung (z.B. „BIO“) und einer individuellen Referenznummer.

Das BIO-Siegel als Gut der Glaubwürdigkeit.

Das grüne BIO- Güte- und Prüfsiegel auf Lebensmitteln bürgt seit einigen Jahren für die nachhaltige und ökologische Nahrungsmittelproduktion. Verbraucher können damit auf den ersten Blick erkennen, dass ein Produkt unter strengeren Auflagen produziert und entstanden ist. Gerade wegen der Eindeutigkeit dieses Symbols legen Lebensmittelverbände, aber auch Behörden enormen Wert darauf, dass die Glaubwürdigkeit dieses Gütesiegels keinen Schaden nimmt.

Online-Händler sollten deswegen peinlich genau auf die Verwendung des grünen Zeichens achten. Eigene Öko-Siegel, die mit dem geschützten BIO-Siegel verwechselt werden könnten, sind nicht erlaubt. Kostenintensive Abmahnungen und sogar strafrechtliche Konsequenzen können drohen, wenn dagegen verstoßen wird.
Soll trotzdem nicht auf das Werben mit dem BIO-Symbol verzichten werden, muss die Verwendung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung angezeigt werden.

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Erstellt von: Rechtsanwalt Marc Sturm, Kanzlei Sturm, Dr. Körner & Partner in Aichach, in Zusammenarbeit mit stud. iur. Kevin Joder (Uni Konstanz)

 

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