Deutsche Energieberatung – Verzögerte Fertigstellung einer PV-Anlage
Seit Herbst 2016 warten Investoren der DEB Deutsche Energieberatung GmbH aus Hamburg auf die erste Einspeisevergütung für die Photovoltaik-Anlage in Blankensee. Einspeisevergütungen erhielten die Anleger bisher nicht, die Fertigstellung der Photovoltaik-Anlage verzögert sich weiter. Deshalb ist Klage beim Landgericht Hamburg geboten.
Investition im August 2016, Fertigstellung für Herbst versprochen, bis heute keine Einspeisevergütung.
Unsere Mandantschaft beteiligte sich einer PV-Anlage mit einer Anlagengröße von 536,9 kWp in Blankensee auf dem Dach eines Junghennenzuchtbetriebes.
Die DEB Deutsche Energieberatung GmbH (DEB) aus Hamburg kündigte in einem Prospekt zur Anlage an, dass die technische Inbetriebnahme für September 2016, der Netzanschluss durch den EVU im Oktober 2016 geplant sei.
Kein Rückbehalt auf dem Treuhandkonto.
Im April 2018 speist die Anlage jedoch noch immer keinen Strom ins Netz ein und erzielt damit noch immer keine Erträge. Besonders ärgerlich ist, dass die in Hamburg ansässige DEB in besagtem Prospekt mit besonderer Abwicklungssicherheit wirbt.
„Während des Kaufes werden sämtliche Kapitalflüsse durch einen externen Treuhänder abgewickelt. Dies sorgt aus unserer Sicht für beste Transparenz“, heißt es wörtlich im Prospekt, so die Deutsche Energieberatung.
Tatsächlich ist es aber so, dass die Anlage zwischenzeitlich zu 100 % von den Treuhandgeldern bezahlt wurde, die Kunden jedoch auf ihre Einspeisevergütung nach wie vor Warten müssen.
Deutsche Energieberatung muss mit Rücktritt vom Vertrag rechnen.
Für unsere Mandantschaft haben wir den Rücktritt vom Vertrag erklärt.
Diesen Rücktritt nahm die DEB lediglich zur Kenntnis und ließ über ihre Rechtsanwälte erklären, dass sie nicht für das Verschulden ihrer Subunternehmer geradezustehen habe.
Klage gegen die Deutsche Energieberatung stattgegeben – Aktualisierung vom 19.07.2019:
Der Klage auf Rückabwicklung hat das Landgericht Hamburg (Az.: 328 O 231/18) stattgegeben. Hiergegen legte die DEB Deutsche Energieberatung GmbH Berufung beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg ein. Das Berufungsgericht hat zwischenzeitlich mitgeteilt, die Berufung durch Beschluss zurückzuweisen. Damit liegt dann eine rechtskräftige Entscheidung dank der Rechtsanwälte Aichach vor.
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Erstellt von: Rechtsanwalt Marc Sturm, Kanzlei Sturm, Dr. Körner & Partner – Ihre Rechtsanwälte Aichach
Erstveröffentlichung im Oktober 2018, letzte Änderung am 19.07.2019.