DEVG blockiert Auszahlung von Stromerlösen
Tochtergesellschaft der DEB Deutsche Energie Beratung GmbH setzt auf Blockade
Seit mehreren Jahren ist das Kanzleiteam um Rechtsanwalt Dr. Marc Sturm aus Aichach mit den Machenschaften der DEB Deutsche Energie Beratung GmbH aus Hamburg beschäftigt. Einer Vielzahl von Investoren wurden von dieser Gesellschaft nahezu risikolose Photovoltaik-Anlagen mit Modulen und Technik von Premium-Anbietern und Rundum-Service versprochen. Die Realität sah jedoch anders aus: die zugesicherten Fertigstellungstermine wurden vielfach nicht eingehalten und verzögerten sich teils um Jahre, bezahlte Einspeisevergütungen bzw. Stromerlöse wurden nicht wie versprochen unverzüglich an die Investoren weitergeleitet, ordnungsgemäße Anlagendokumentationen – Fehlanzeige. Die DEB Deutsche Energie Beratung schloss bereits mit dem Kaufvertrag einen „Service- und Verwaltungsvertrag“ mit den Investoren ab, um am Betrieb der PV-Anlagen weiter zu verdienen.
Gewinnabschöpfung über unnötige Betriebsführungsverträge
Diese „Gewinnabschöpfung“ bei den Investoren war den Verantwortlichen der DEB Deutsche Energie Beratung GmbH jedoch noch nicht genug. Es wurde den Investoren ein „Betriebsführungsvertrag“ mit der im Jahr 2018 neu gegründeten „Tochtergesellschaft“ DEVG Deutsche Energie Versorgung GmbH & Co. KG vorgelegt. Zahlreiche Investoren verweigerten die Unterschrift unter den Betriebsführungsvertrag, der wieder mit laufenden Kosten verbunden war und für den Betriebsführer die gleichen Verpflichtungen vorsah wie schon der „Service- und Verwaltungsvertrag“ mit der DEB Deutsche Energie Beratung GmbH. Ob nun mit oder ohne Zustimmung der Investoren wurde die DEVG Deutsche Energie Versorgung GmbH & Co. KG in etlichen Fällen gegenüber dem Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister eingetragen.
DEVG verweigert Mitwirkung zur Auszahlung von Stromerlösen an Investoren
Jetzt nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der DEB Deutsche Energie Beratung GmbH wird deutlich, dass Einspeisevergütungen von der DEVG Deutsche Energie Versorgung GmbH & Co. KG vereinnahmt wurden, jedoch nicht weitergeleitet wurden. Oder die Stromerlöse werden vom Netzbetreiber, beispielsweise der E.Dis, zurückgehalten, bis eine Freigabeerklärung durch die DEVG Deutsche Energie Versorgung GmbH & Co. KG erfolgt. Hierzu ist diese Firma jedoch nicht bereit, lässt Anfragen des Insolvenzverwalters oder der Investoren unbeantwortet.
DEVG Deutsche Energie Versorgung GmbH & Co. KG mit neuer Geschäftsführung und neuem Sitz
Die aktuellen Machenschaften rund um die DEVG Deutsche Energie Versorgung GmbH & Co. KG sind verworren und deuten nichts Gutes an.
Die Komplementärgesellschaft DEVG Deutsche Energie Verwaltung GmbH hat mit Datum vom 16.02.2022 ihren Sitz von Hamburg nach Berlin in die Soldiner Straße 70 verlegt. Jürgen Kilimann ist als Geschäftsführer ausgeschieden, neuer Geschäftsführer ist der in Polen ansässige Herr Bogdan Stanislaw Kowalczyk. Auch der Geschäftssitz der DEVG Deutsche Energie Versorgung GmbH & Co. KG wurde nach Berlin verlegt. Möglicherweise soll über einen neuen Geschäftsführer mit Sitz in Zielona Gora (Polen) schlicht der Zugriff von Vollstreckungsgläubigern erschwert werden.
Rechtliche Handhabe: es kommt auf den Einzelfall an
Da die DEVG Deutsche Energie Versorgung GmbH & Co. KG eine Mitwirkung zur Auszahlung von Einspeisevergütungen verweigert, müssen Wege im Einzelfall gesucht und gefunden werden, um diese Mitwirkung zu ersetzen. Dabei kommt es im Einzelfall darauf an, ob Investoren den Betriebsführungsvertrag selbst unterschrieben haben und welche Laufzeit gewählt wurde. Mit Blick auf die gesellschaftsrechtliche „Neuausrichtung“ der DEVG Deutsche Energie Versorgung GmbH & Co. KG sehen wir durchaus Grund zur Eile.
Für Rückfragen stehen wir von der Kanzlei Dr. Sturm & Partner jederzeit gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch, per E-Mail oder Kontaktformular. Wir sind auch außerhalb der telefonischen Sprechzeiten über elektronische Kontaktaufnahme erreichbar.
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