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„Beschaffungskriminalität“ – Diebstahl und Drogen

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„Beschaffungskriminalität“ – Diebstahl und Drogen

Verteidigung wegen Diebstahl

In einem von der Lokalpresse beachteten Fall von Strafverteidiger Christian Geßler von der Kanzlei Dr. Sturm & Partner in Aichach, ging es um Diebstahl von Lotterie-Losen im Wert von 70 Euro. Der drogenabhängige Angeklagte hoffte auf den großen Gewinn, um damit seine Sucht finanzieren zu können – dieser Schuss ging leider nach hinten los.

Wegen anderer Delikte stand für den Angeklagten auch der Widerruf der Bewährung auf dem Spiel. Die Staatsanwaltschaft Augsburg forderte im Prozess eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 15 Euro (Gesamtstrafe: 2.250 Euro). Auf den Antrag der Verteidigung von Rechtsanwalt Christian Geßler wurde die Bewährung der früheren Strafe nicht widerrufen und die verhängte Geldstrafe auf 120 Tagessätze zu je 15 Euro (Gesamtstrafe: 1.800 Euro) reduziert.

Diebstahl und Drogen – Wer einen Diebstahl im Zusammenhang mit Drogenkonsum begeht, macht sich gem. § 242 StGB strafbar.

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Wer einen Diebstahl im Zusammenhang mit Drogenkonsum begeht, macht sich gem. § 242 StGB strafbar. Rechtsanwalt Christian Geßler hilft Ihnen gerne weiter.
Bildquelle: canva.com

Diebstahl ist im Strafrecht wie folgt geregelt:

§ 242 Diebstahl

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Unter den Begriff der Beschaffungskriminalität fallen kriminelle Aktivitäten, die zur Finanzierung der Drogensucht ausgeübt werden. Damit fällt die Beschaffungskriminalität in den Bereich der Drogenkriminalität. Die gängigen Straftaten sind dabei Einbruch, Diebstahl und Raub. Es kann aber auch sein, dass sich ein Drogensüchtiger mit Betrug oder durch den Handel mit Drogen die eigene Sucht finanziert.

Jedenfalls ist es für den Süchtigen ein Teil des sozialen Abstiegs. Die Drogensucht führt häufig zum Verlust des sozialen Umfelds, des Arbeitsplatzes und zur Kriminalisierung. Oft ist ein deutlicher Warnschuss durch ein gerichtliches Verfahren nötig, um eine Veränderung herbeizuführen.

Gerade im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln und Drogen gibt es für einen Angeklagten etliche Möglichkeiten, seine Strafe teils erheblich abzumildern. Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn der Angeklagte Kenntnisse im Zusammenhang mit den Drogengeschäften offenbart oder eine Therapie zur Bekämpfung seiner Drogensucht eingeht.

Diebstahl und Drogen – Ihre rechtlichen Möglichkeiten

Die rechtlichen Möglichkeiten bei Diebstahl und Drogen sind vielfältig und Rechtsanwalt Christian Geßler als erfahrener Strafverteidiger berät Sie als Betroffener gerne und vertrauensvoll. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch, per E-Mail oder Kontaktformular. Wir sind auch außerhalb der telefonischen Sprechzeiten über elektronische Kontaktaufnahme erreichbar.

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Beschaffungskriminalität ist ein schweres Vergehen, und Personen, die dessen beschuldigt werden, sollten die Rechtsberatung eines erfahrenen Strafverteidigers in Anspruch nehmen. Beschaffungskriminalität kann Veruntreuung, Bestechung, Schmiergelder, Betrug und andere Formen der Täuschung oder Unehrlichkeit umfassen, die dazu dienen, günstige Geschäftsverträge zu erhalten. Ein erfahrener Anwalt kennt die Feinheiten solcher Fälle und ist in der Lage, Sie in komplexen Fragen der Strafverfolgung, wie z.B. Bankgesetze, Vorschriften zur Wahlkampffinanzierung, Steuerpflicht und Vertragsrecht, fundiert zu beraten. Die Beschaffungskriminalität ist ein sich ständig weiterentwickelndes Gebiet. Wählen Sie daher einen Strafverteidiger, der sich über die neuesten Entwicklungen und Gerichtsentscheidungen auf dem Laufenden hält, um sicherzustellen, dass Sie die bestmögliche Vertretung erhalten.

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