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Fahren ohne Fahrerlaubnis – kein Kavaliersdelikt

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Beim Fahren ohne Fahrerlaubnis drohen empfindliche Strafen: Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Einziehung des Fahrzeugs

Eine „Spritztour“ einer Gruppe Jugendlicher, die allesamt keinen Führerschein besaßen, hatte das Amtsgericht Aichach unlängst zu verhandeln. Hierüber berichtete auch die Lokalpresse in einem Zeitungsbericht. Rechtsanwalt Christian Geßler aus unserer Kanzlei Dr. Sturm & Partner, Aichach, verteidigte in dem Verfahren einen der jugendlichen Angeklagten gegen den Vorwurf aus dem Strafrecht vor dem Jugendrichter am Amtsgericht Aichach.

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Beim Fahren ohne Fahrerlaubnis drohen empfindliche Strafen. Rechtsanwalt Christian Geßler klärt Sie gerne auf.
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Der Vorwurf lautete auf Fahren ohne Fahrerlaubnis. Dieser ist in § 21 StVG (Straßenverkehrsgesetz) wie folgt geregelt:

 

㤠21
Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
  2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer

  1. eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,
  2. vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder
  3. vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.

(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter

  1. das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,
  2. als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet war, oder
  3. in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist.“

 

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Der Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ist nicht als Kavaliersdelikt anzusehen. Bereits in einem möglichst frühen Stadium eines Ermittlungsverfahrens sollte anwaltlicher Rat in Anspruch genommen werden. Wir helfen Ihnen hier gerne.
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Der Tatvorwurf kann also eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe (mit oder ohne Bewährung) bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und der Einziehung des Fahrzeugs geahndet werden. Einziehung bedeutet, dass das Fahrzeug vom Staat für immer einbehalten wird.

 

In dem vor dem Amtsgericht Aichach verhandelten Fall ging es um Jugendliche und Heranwachsende. Sofern Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt, ist der Erziehungsgedanke bei der Bemessung der Strafe der große Leitgedanke und es können Sozialstunden, andere Weisungen oder ein Arrest verhängt werden. Oft wird aber auch der Zeitpunkt der frühestmöglichen Erteilung einer Fahrerlaubnis, also des Führerscheins, zeitlich nach hinten verlegt – es wird also nichts mit dem Führerschein mit 17 (oder 18) Jahren.

Was ist Fahren ohne Führerschein?

Fahren ohne Führerschein bedeutet, dass eine Person ein Kraftfahrzeug ohne eine gültige Fahrerlaubnis fährt. Eine Fahrerlaubnis ist erforderlich, um ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen zu fahren. Wenn eine Person ohne gültige Fahrerlaubnis fährt, ist dies illegal und kann zu schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen führen.

Strafen für das Fahren ohne Führerschein

Die Strafen für das Fahren ohne Führerschein variieren je nach Land und Bundesstaat. In den meisten Ländern und Bundesstaaten wird das Fahren ohne Führerschein als Straftat betrachtet und kann zu einer Geldstrafe, einer Freiheitsstrafe oder beiden führen. In einigen Ländern und Bundesstaaten wird das Fahren ohne Führerschein als Vergehen betrachtet, was zu einer geringeren Strafe führen kann.

In vielen Fällen werden die Strafen für das Fahren ohne Führerschein verschärft, wenn die Person, die das Fahrzeug fährt, eine Gefahr für andere darstellt. Zum Beispiel, wenn die Person betrunken ist oder während des Fahrens eine andere Straftat begeht. In diesen Fällen können die Strafen erheblich höher sein.

Auswirkungen auf Versicherung und Zukunftsfähigkeit

Fahren ohne Führerschein kann auch erhebliche Auswirkungen auf die Versicherung und die Zukunftsfähigkeit haben. Wenn eine Person ohne gültige Fahrerlaubnis fährt und einen Unfall verursacht, wird die Versicherung in der Regel nicht für den Schaden aufkommen. Dies bedeutet, dass die Person möglicherweise für alle Kosten haftbar gemacht werden kann, einschließlich Schäden an Fahrzeugen und Verletzungen von Personen.

Darüber hinaus kann das Fahren ohne Führerschein dazu führen, dass eine Person in Zukunft Schwierigkeiten hat, eine gültige Fahrerlaubnis zu erhalten. In einigen Fällen kann das Fahren ohne Führerschein zu einer dauerhaften Sperre führen, was bedeutet, dass die Person niemals in der Lage sein wird, eine Fahrerlaubnis zu erhalten. Dies kann sich auf viele Bereiche des Lebens auswirken, einschließlich der Fähigkeit, Arbeit zu finden und zu reisen.

Fazit

Fahren ohne Führerschein ist illegal und kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben. Die Strafen variieren je nach Land und Bundesstaat und können zu einer Geldstrafe, einer Freiheitsstrafe oder einer dauerhaften Sperre führen. Darüber hinaus kann das Fahren ohne Führerschein zu erheblichen Auswirkungen auf die Versicherung und die Zukunftsfähigkeit führen. Es ist wichtig, dass alle Personen, die ein Kraftfahrzeug fahren möchten, eine gültige Fahrerlaubnis besitzen und sich an alle Verkehrsregeln halten.

So oder so ist der Vorwurf nicht als Kavaliersdelikt zu sehen und bereits in einem möglichst frühen Stadium eines Ermittlungsverfahrens anwaltlicher Rat in Anspruch zu nehmen. Wir helfen Ihnen hier gerne.

Die rechtlichen Möglichkeiten sind vielfältig und Rechtsanwalt Christian Geßler als erfahrener Strafverteidiger berät Sie als Betroffener gerne und vertrauensvoll. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch, per E-Mail oder Kontaktformular. Wir sind auch außerhalb der telefonischen Sprechzeiten über elektronische Kontaktaufnahme erreichbar.

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Beleidigung und Bedrohung vom Spielfeldrand aus 

Als er das Gerichtsgebäude verließ, konnte Johnny nicht umhin, ein Gefühl der Erleichterung zu verspüren. Es war eine lange und schwierige Reise gewesen, aber jetzt war sie endlich vorbei. Erst vor wenigen Monaten war Johnny wegen Fahrens ohne Führerschein angehalten worden. Er hatte versucht zu erklären, dass er noch zu jung war, um einen zu bekommen, aber die Beamten hatten kein Verständnis dafür. Sie verhafteten ihn und klagten ihn wegen Verstoßes gegen das Jugendstrafrecht an – ein Vergehen, das im Falle eines Schuldspruchs schwerwiegende Folgen haben könnte. Zum Glück für Johnny konnte sein Anwalt jedoch einen Deal mit dem Gericht aushandeln. Bei guter Führung und der Ableistung von Sozialstunden wurde die Anklage fallen gelassen und er erhielt eine Bewährungsstrafe anstelle einer Gefängnisstrafe oder hohen Geldstrafe. Johnny wusste, dass ihm diese Erfahrung für immer in Erinnerung bleiben würde und als wichtige Mahnung dienen würde, sich immer an das Gesetz zu halten – egal wie verlockend es auch sein mag, dies nicht zu tun! Was Lernerfahrungen anbelangt, so hat er in diesem Fall zumindest keinen bleibenden Schaden davongetragen, dass er keinen Führerschein hatte, obwohl er ihn noch gar nicht brauchte!

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