Info zur Ersteinschätzung: Im Rahmen der kostenlosen Ersteinschätzung beschäftigen wir uns ca. 10 Minuten mit Ihrem Fall (im Einklang mit dem anwaltlichen Berufsrecht, vgl. Anwaltsgericht München, Az.: 3 AnwG 51/09). Dabei prüfen wir, ob Ihre Einwendungen grundsätzlich geeignet sein können, gegen die Abmahnung oder Kündigung oder das Zeugnis vorzugehen. Wir prüfen weiter für Sie, ob es sinnvoll ist, eine Deckungsanfrage bei Ihrer etwaig bestehenden Rechtsschutzversicherung zu stellen. Falls Sie keine Rechtsschutzversicherung haben sollten, informieren wir Sie über das Kostenrisiko des Verfahren