Seit dem 21.03.2020 gibt es in Bayern aufgrund der Corona-Pandemie umfangreiche Beschränkungen. Nach wie vor ist das öffentliche Leben durch die Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege sowie die Bayerische Infektionsmaßnahmenschutzverordnung (kurz BayIfSMV) weitgehend eingeschränkt. Auch wenn mittlerweile eine umfassende Ausgangsbeschränkung nicht mehr besteht, und Schritt für Schritt zahlreiche Lockerungen in Kraft treten […]
Aktuelle Corona Vorkehrungen: Ausgangsbeschränkungen Seit dem 21.03.2020 gilt in Bayern wegen Corona eine Ausgangsbeschränkung. Wir, die Anwaltskanzlei in Aichach, wissen allerdings, dass der Begriff „Ausgangsbeschränkung“ gesetzlich nicht so angelegt ist, ebenso wenig wie die Begriffe ‚Ausgangssperre‘, „Kontaktverbot“ oder „Lockdown“. Rechtsgrundlage für die vom Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erlassene Allgemeinverfügung ist nach § 28 Abs. […]