E.ON-Tochter TEN Thüringer Energienetze GmbH
PV-Anlagenbetreiber warten über Monate auf den Netzanschluss
Vermehrt erreichen die Rechtsanwälte Aichach Fälle, in denen die TEN Thüringer Energienetze GmbH, eine E.ON-Tochtergesellschaft, Fotovoltaik Anlagen nicht ans Stromnetz anschließt. Wir die Anwälte Aichach wissen aber, dass im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) es geregelt ist, dass Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien vorrangig und unverzüglich ans Stromnetz anzuschließen sind.
Die Rechtsanwaltskanzlei Aichach ist beauftragt worden, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
Weitere Artikel:
E.ON Bayern AG verliert Rechtsstreit
E.ON Bayern AG: Vergütung für die Anlagen
Niedersachsen: E.ON Avacon zahlt nicht
Erstellt von: Rechtsanwalt Marc Sturm, Kanzlei Sturm, Dr. Körner & Partner – Ihre Anwaltskanzlei Aichach
Diese Artikel könnten Sie ebenfalls interessieren:
Neues EU-Erbrecht: Welches Recht gilt?