Wir sind qualifizierte, ehrgeizige, dynamische und neugierige Anwälte in Aichach. Gut zuhören, sowie argumentieren können ist für uns, als Anwaltskanzlei in Aichach, ein besonderes Anliegen. Wir kämpfen mit Entschiedenheit, dem Blick für das Wesentliche, Durchsetzungskraft und Weitblick für Ihre Interessen. Denn nur mit einem prozesserfahrenen Anwalt können Sie Ihr Recht durchsetzen.

Kontakt

Gerhauser Straße 5, 86551 Aichach

Montag-Donnerstag: 08:00 - 12:30 / 14:00 bis 16:30 Uhr Mittwoch:           08:00 - 12.30 Uhr
Freitag :            08:00 - 14.00 Uhr
Weitere Sprechzeiten nach individueller Vereinbarung (auch abends oder am Wochenende)
wir sind während der Sprechzeiten telefonisch unter 0 82 51 / 93 464 0 und per E-Mail jederzeit für Sie erreichbar.

Folgen Sie uns auf :

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!

Überstunden = Mehrarbeit?

Überstunden | Arbeitsrecht | Marc Sturm | Anwalt Aichach | Bußgeldkatalog Österreich

Der arbeitsrechtlich relevante Unterschied

Eine Unterscheidung findet an der arbeitsvertraglich definierten Grenze der Arbeitszeiten statt.

 

Arbeitsrecht: Überstunden und Mehrarbeit

Obwohl oft im gleichen Sinne verwendet, handelt es sich bei Überstunden und Mehrarbeit um verschiedene Begriffe. Ersteres meint die Ausdehnung der Arbeitszeit über das vertraglich geregelte Maß hinaus, Letzteres ist die Überschreitung der festgelegten Grenzen. Das kommt selten vor, wird dann aber auch entsprechend vergütet.
Überstunden | Arbeitsrecht | Marc Sturm | Anwalt Aichach | Bußgeldkatalog Österreich
Beratung beim Arbeitsrecht erhaltet ihr bei den Rechtsanwälten der SKP-Kanzlei in Aichach.
Bildquelle: unsplash.com

Ein “Recht” auf Überstunden?

Grundsätzlich besteht für beide Seiten ein gewisses “Recht” auf Überstunden. Arbeitgeber dürfen in Notsituationen verlangen, dass Arbeitnehmer länger arbeiten, wenn es den Betrieb direkt bedroht. Auch für leitende Angestellte ist die Ableistung von Überstunden nach dem Arbeitszeitgesetz vorgesehen. Eine Regelung ist zudem über die Tarifverträge und die individuellen Arbeitsverträge möglich. Anders herum muss der Arbeitgeber dem Wunsch seines Arbeitnehmers nach Überstunden im Regelfall nachgehen, kann aber bei entsprechender “Flaute” natürlich auch ablehnen.

Geld oder Urlaub?

Überstunden müssen abgegolten werden. Entweder durch einen höheren Urlaubsanspruch (mehr dazu unter diesem externen Link) oder ein höheres Gehalt. Es ist möglich, eine gewisse Anzahl von Überstunden vertraglich zu verankern. Diese werden dann direkt über den Lohn abgerechnet. Unbezahlte Überstunden, die weder zeitlich noch finanziell vergütet werden, sind generell nicht erlaubt. Die Vergütung von Überstunden ist in vielen Teilen nicht genau definiert, weitere Informationen können Sie jedoch u. a. über diesen externen Link finden. Jedoch gibt es selbstverständlich klare Vorgaben, beispielsweise bei Nachtarbeit, Sonntags- oder Feiertagsarbeit, die sogar steuer- und sozialversicherungsbefreit sind. Für andere Arten von Überstunden gilt dies allerdings nicht. Hier werden die normale Lohnsteuer inklusive der vollen Sozialversicherungsbeiträge fällig. Vorsicht vor Verfall. Viele Arbeitgeber erlauben es, die Vergütung aus Überstunden anzusammeln und als eine Art Bonuskonto zu nutzen. Dies hat aber seine Tücken, denn nach spätestens drei Jahren erlischt der Anspruch und angesammelte Urlaubsansprüche oder die finanzielle Vergütung verfällt.

Weitere Interessante Themen findet ihr hier:

Hinterbliebenengeld § 844 Abs. 3 BGB für Ungeborenes

Was sind eigentlich Werbemittlerverträge?

InnPro Gesellschaft für Vermarktung innovativer Produkte mbH: PV-Anlage in Rhinow nicht fertig

    Erstellt von: Rechtsanwalt Marc Sturm, Kanzlei Sturm, Dr. Körner & Partner – Ihre Anwaltskanzlei Aichach, in Zusammenarbeit mit Marlene Keller  
Teilen auf:
SKP-Kanzlei