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VW-Aktien: Schadenersatzklagen wegen Kursverlust?

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VW-Abgasskandal: Was können Aktionäre bei Schadenersatzklagen wegen Kursverlust verlangen.

Nicht nur Käufer der betroffenen VW-Modelle, sondern auch die Aktionäre können Schadenersatz fordern

VW-Abgasskandal: Welche Auswirkungen hat die Manipulation der Abgaswerte für die deutschen Anleger?

Volkswagen – der Inbegriff von Bodenständigkeit und Seriosität nahm in den letzten Wochen erheblichen Schaden. Erdrutschartig brachen die Aktienwerte ein. Neben eines erheblichen Imageverlustes drohen dem deutschen Autobauer in den USA Strafzahlungen von bis zu 18 Milliarden US-Dollar. Noch nicht bezifferbar sind die Schadensersatzforderungen von getäuschten Volkswagen-Kunden und der Aktionäre der Aktiengesellschaft.

Das vorwerfbare Fehlverhalten von Volkswagen

Nachdem die nationale und internationale Presse über die Abgasmanipulation der Volkswagen AG berichtet hatte, stellte sich viele Anleger die Frage, welche Auswirkungen dieser Vertrauensbruch für ihre Aktienanteile hat.

Besonders heikel an der gegenwärtigen Situation ist, dass die US-Umweltbehörde „EPA“ seit Mai 2014 wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Klimaschutzgesetzes „Clean Air Act“ ermittelt.

Zwar beteuert die Führungsriege der Aktiengesellschaft von den geschönten Abgaswerten nichts gewusst zu haben, doch liegt die Vorwerfbarkeit bereits darin, dass die Aktionäre über die Ermittlungen nicht unterrichtet wurden, welche auch dem Vorstand der Aktiengesellschaft bekannt waren.

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Neben eines erheblichen Imageverlustes drohen dem deutschen Autobauer in den USA Strafzahlungen von bis zu 18 Milliarden US-Dollar.
Bildquelle: unsplash.com

Kapitalmarktrechtler sind sich sicher, dass es sich dabei um das Verschweigen von Informationen handelte, die den Aktienkurs des Unternehmens maßgeblich beeinflussen.

Volkswagen verstieß damit möglicherweise gegen deutsches Recht, denn das Unternehmen kam nicht der gesetzlichen Informationspflicht nach, welche unter anderem durch § 37b des Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) den Anlegern zugesichert wird.

Im Zuge der Ermittlungen stellte die US- Behörde Abgas-Manipulationen bei 482.000 4-Zylinder-Modellen fest, welche zwischen 2009 und 2014 gebaut wurden. Namentlich sind vor allem folgende Modelle betroffen:

  • Audi A3
  • – VW Jetta
  • – VW Beetle
  • – VW Golf
  • – VW Passat (Baujahr 2014).

Außerdem steht der Vorwurf der Manipulation des Marktes im Raum. Der Stein des Anstoßes kann nach momentaner Sicht bereits am 06.Juni 2008 gesehen werden, denn bereits damals hatte Volkswagen gegenüber der kalifornischen Umweltbehörde die Abgaswerte des VW-Jetta-Modells manipuliert.

Welche Aktionäre können Schadensersatz verlangen?

Die Reaktion der Finanzmärkte war nach Bekanntwerden der Manipulation immens. Der Aktienkurs rutschte innerhalb eines Tages um bis 40 Prozent ab. Diejenigen VW-Aktionäre, die am 20. September 2015 Inhaber von Stamm- oder Vorzugsaktien gewesen sind und diese Papiere irgendwann seit 06. Juni 2008 erworben haben, können auf eine erfolgreiche Schadensersatzklage hoffen.

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VW-Abgasskandal: Welche Auswirkungen hat die Manipulation der Abgaswerte für die deutschen Anleger?
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Hierfür müssen jedoch die terminlichen Fristen und formalen Voraussetzungen einer solchen Klage beachtet werden, weswegen das Hinzuziehen eines Rechtsanwalts äußerst ratsam
ist. Wir beraten Sie dabei gerne.

Höhe der Schadensersatzforderung

Die Höhe der Schadensersatzforderung ergibt sich aus der Differenz des Höchstkurses vom 18.September 2015 und dem Tiefstkurs vom 21. September 2015, weswegen vom momentanen Stand eine Forderung von etwa 60 Euro pro Aktie angenommen werden kann.

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Erstellt von: Rechtsanwalt Marc Sturm, Kanzlei Sturm, Dr. Körner & Partner – Ihre Anwaltskanzlei Aichach, in Zusammenarbeit mit stud. iur. Kevin Joder (Uni Konstanz)

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