Fotovoltaikanlagen Betreiber müssen nicht zwangsläufig ins Klageverfahren
Vergütung für PV-Anlagen fließt
Seit Anfang des Jahres 2012 melden sich beim Rechtsanwalt Aichach, Sturm, Dr. Körner & Partner vermehrt Fotovoltaikanlagen Betreiber, die keine gesetzlich vorgesehenen Abschlagszahlungen auf den von Ihnen eingespeisten Strom erhielten.
Darunter waren viele Landwirte, die auf großen Lagerhallen oder landwirtschaftlichen Gebäuden PV-Anlagen montierten. Aber auch Eigentümer von Einfamilienhäusern, die sich auf ihr Eigenheim oder das Garagendach eine Anlage montieren ließen, waren betroffen.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sah in der bis zum 31.07.2014 geltenden Fassung vor, dass Netzbetreiber den Anlagenbetreibern Strom aus Anlagen, die ausschließlich erneuerbare Energien oder Grubengas einsetzen, mindestens nach den staatlichen Einspeisevergütungssätzen vergüten müssen.
Auf die zu erwartenden Zahlungen mussten die Netzbetreiber monatliche Abschläge in angemessenem Umfang leisten.
Fotovoltaikanlagen – E.ON Avacon sucht nach einer außergerichtlichen Lösung!
Viele Fotovoltaikanlagen Betreiber mussten Bankdarlehen aufnehmen, um so eine Anlage zu finanzieren. Die Annuitäten aus monatlichen Zins- und Tilgungszahlungen müssen an die Bank auf Grundlage des Darlehensvertrages zurückgeführt werden – unabhängig davon, ob die finanzierte PV-Anlage Einspeisevergütungen tatsächlich erzielt oder nicht.
Der Fotovoltaikanlagen Betreiber sollte zunächst die Raten zur Rückzahlung des Bankdarlehens finanzieren und anschließend für viele Betreiber eine „Energie-Rente“ sein. Was sich zunächst als Selbstläufer für viele Investoren dargestellt hat, entpuppte sich so vielfach als Ursache für massive Liquiditätsengpässe.
Nach einem Urteil des LG Regensburg vom 03.07.2012, Az.: 4 O 296/12, können zahlreiche von den Rechtsanwälten Sturm, Dr. Körner & Partner in Aichach bearbeitete Fälle im Wege einer außergerichtlichen Einigung gelöst werden.
Die Rechtsanwälte Sturm, Dr. Körner & Partner in Aichach sind stets darum bemüht, sofern möglich einvernehmliche Lösungen für Probleme zu finden. Gerichtliche Hilfe wird nur dort in Anspruch genommen, wo eine Moderation oder Entscheidung des Gerichts unvermeidlich ist, um einen Streit beizulegen. Dadurch kommen unsere Mandanten vielfach schneller und kostengünstiger an das gewünschte Ziel.
Die E.ON Bayern AG benannte uns einen Ansprechpartner, der entscheidungsbefugt war und entsprechende Schritte zur Lösung von Schwierigkeiten zielgerichtet in die Wege leiten konnte.
In den allermeisten Fällen wurden so die ausstehenden Zahlungen zeitnah geleistet und die entstandenen Kosten an die betroffenen Fotovoltaikanlagen-Betreiber als Schadenersatz erstattet.
Langwierige Klageverfahren, die mit den entsprechenden Kosten verbunden sind, konnten so durch die Rechtsanwälte Sturm, Dr. Körner & Partner in Aichach vermieden werden.
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Erstellt von: Rechtsanwalt Marc Sturm, Kanzlei Sturm, Dr. Körner & Partner – Ihre Rechtsanwälte Aichach