Wir sind qualifizierte, ehrgeizige, dynamische und neugierige Anwälte in Aichach. Gut zuhören, sowie argumentieren können ist für uns, als Anwaltskanzlei in Aichach, ein besonderes Anliegen. Wir kämpfen mit Entschiedenheit, dem Blick für das Wesentliche, Durchsetzungskraft und Weitblick für Ihre Interessen. Denn nur mit einem prozesserfahrenen Anwalt können Sie Ihr Recht durchsetzen.

Kontakt

Gerhauser Straße 5, 86551 Aichach

Montag-Donnerstag: 08:00 - 12:30 / 14:00 bis 16:30 Uhr Mittwoch:           08:00 - 12.30 Uhr
Freitag :            08:00 - 14.00 Uhr
Weitere Sprechzeiten nach individueller Vereinbarung (auch abends oder am Wochenende)
wir sind während der Sprechzeiten telefonisch unter 0 82 51 / 93 464 0 und per E-Mail jederzeit für Sie erreichbar.

Folgen Sie uns auf :

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!

LG Augsburg hat Unterlassungsanspruch zurückgewiesen

Unterlassungsanspruch | Anwalt Aichach | fahrzeugleasing | fotovoltaikanlagen | gewerbliches leasing | italienisches erbrecht | scheinselbständigkeit kriterien | anwalt erbrecht augsburg | gelbes branchenbuch | bußgeldkatalog österreich

Zulässige Werturteile

„Jemandem Zucker auf die Zunge legen.“

Kein wettbewerbsrechtlicher und kein zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch

Der Betreiber eines Versicherungsbüros in Aichach hat von einem Mitbewerber verlangt „es zu unterlassen, im Geschäftsverkehr wörtlich oder sinngemäß die Behauptungen aufzustellen, aufstellen zu lassen bzw. zu verbreiten oder verbreiten zu lassen, wonach der Antragsteller seinen Kunden grundsätzlich Zucker auf die Zunge legen würde, sowie Versprechungen machen würde, die niemals eingehalten werden.“

Das Verfügungsverfahren wurde vom LG Augsburg unter Az. 3 HK O 2598/14 geführt, der Unterlassungsanspruch einer einstweiligen Verfügung wurde im Beschlusswege zurückgewiesen.

Die Rechtsanwälte Aichach waren beauftragt, für den (obsiegenden) Antragsgegner eine Schutzschrift zu hinterlegen.

Unterlassungsanspruch | Anwalt Aichach | fahrzeugleasing | fotovoltaikanlagen | gewerbliches leasing | italienisches erbrecht | scheinselbständigkeit kriterien | anwalt erbrecht augsburg | gelbes branchenbuch | bußgeldkatalog österreich
Bei weiteren Fragen zu diesem oder anderen rechtlichen Themen aller Art werden Sie von den Rechtsanwälten Aichach kompetent beraten.
Bildquelle: unsplash.com

Das Landgericht hat entschieden, dass die -bestrittenen-Äußerungen aus rechtlichen Gründen keinen Unterlassungsanspruch weder auf Grundlage von §§ 3, 4 Nr. 7, Nr. 8 und Nr. 10 UWG noch nach §§ 823, 1004 BGB analog begründen.

Das Landgericht führt aus, dass es sich bei diesen Angaben nicht um unzutreffende Tatsachenbehauptungen, die als unlautere geschäftliche Handlungen gem. §§ 3, 4 Nr. 7, Nr. 8 und Nr. 10 UWG zu sehen wären, und auch nicht um eine Verleumdung, üble Nachrede oder Beleidigung gem. §§ 185, 186, 187 StGB handeln würde, sondern um von der Meinungsfreiheit gem. Art. 5 GG und der Gewerbefreiheit gedeckte Äußerungen, die als tadelnde Urteile über gewerbliche Leistungen zur Ausführung oder Verteidigung von Rechten oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen gemacht wurden (§ 193 StGB).

Der Streitwert wurde auf 20.000 Euro festgelegt.

Weitere aktuelle Themen und Artikel findet ihr hier:

Neues EU-Recht: Welches Recht gilt?

Bußgeldbescheid aus dem Ausland erhalten?

BGH-Urteil ist maßgebend – Käufer dürfen gestohlenes Fahrzeug behalten

Facebook Account gelöscht oder blockiert? Das Wohnsitzgericht des Anspruchstellers ist zuständig!

Vorsicht bei der Formulierung ihrer Stellenanzeige

 

 

Erstellt von: Rechtsanwalt Marc Sturm, Kanzlei Sturm, Dr. Körner & Partner – Rechtsanwalt Aichach, Anwalt Aichach;

Teilen auf:
SKP-Kanzlei