Wir sind qualifizierte, ehrgeizige, dynamische und neugierige Anwälte in Aichach. Gut zuhören, sowie argumentieren können ist für uns, als Anwaltskanzlei in Aichach, ein besonderes Anliegen. Wir kämpfen mit Entschiedenheit, dem Blick für das Wesentliche, Durchsetzungskraft und Weitblick für Ihre Interessen. Denn nur mit einem prozesserfahrenen Anwalt können Sie Ihr Recht durchsetzen.

Kontakt

Gerhauser Straße 5, 86551 Aichach

Montag-Donnerstag: 08:00 - 12:30 / 14:00 bis 16:30 Uhr Mittwoch:           08:00 - 12.30 Uhr
Freitag :            08:00 - 14.00 Uhr
Weitere Sprechzeiten nach individueller Vereinbarung (auch abends oder am Wochenende)
wir sind während der Sprechzeiten telefonisch unter 0 82 51 / 93 464 0 und per E-Mail jederzeit für Sie erreichbar.

Folgen Sie uns auf :

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!

LG Braunschweig – RLM-Anlagenbetreiber erhalten Abschläge

RLM-Anlagenbetreiber | Energierecht | Anwaltskanzlei Sturm Dr. Körner & Partner aus Aichach

Anspruch auf Abschläge auch für RLM-Anlagenbetreiber

RLM-Anlagenbetreiber können sich auf zuverlässige und regelmäßige Zahlungen verlassen

Im Rechtsstreit Az.: 2 O 2586/12 (392) vor dem LG Braunschweig, in dem wir den Betreiber einer 430 kWp-Anlage vertreten haben, hat das Landgericht entschieden, dass auch bei sog. RLM-Anlagen die Pflicht zur Zahlung von monatlichen Abschlagszahlungen besteht.

Die Besonderheit bei RLM-Anlagenbetreiber ist, dass bei diesen eine monatsgenaue Abrechnung möglich ist.

RLM-Anlagenbetreiber | Energierecht | Anwalt Aichach
RLM-Anlagenbetreiber haben das gleiche Recht auf eine zuverlässige und regelmäßige Zahlung von Abschlägen.
Bildquelle: unsplash.com

Das Gericht führte insbesondere folgendes aus:

„Es kommt nicht darauf an, dass die Beklagte monatsgenau abrechnen kann und dies offenbar auch künftig zu tun gedenkt. Der Anspruch auf Abschlagszahlungen besteht gerade für den hier vorliegenden Fall, dass ein Netzbetreiber entweder allgemein nicht zahlungswillig ist oder wegen unzureichender Organisation und vieler neuer Anlagen nicht in der Lage ist, zeitnah Zahlungen zu erbringen. § 16 Abs. 1 EEG soll sicherstellen, dass RLM-Anlagenbetreiber sich auf zuverlässige und regelmäßige Zahlungen verlassen können. Dies war allerdings anfangs und sogar noch in der ersten Zeit nach Klageerhebung nicht der Fall.“

Weitere Interessante und aktuelle Themen findet ihr hier:

BGH-Urteil ist maßgebend – Käufer dürfen gestohlenes Fahrzeug behalten

Facebook Account gelöscht oder blockiert? Das Wohnsitzgericht des Anspruchstellers ist zuständig!

Vorsicht bei der Formulierung ihrer Stellenanzeige

 

 

Erstellt von: Rechtsanwalt Marc Sturm, Kanzlei Sturm, Dr. Körner & Partner – Ihre Anwaltskanzlei Aichach, Energierecht

Teilen auf:
SKP-Kanzlei