TEN Thüringer Energienetze GmbH bekommt einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Erfurt
Auskunft und Netzanschluss müssen geleistet werden
Wir konnten für einen Mandanten ein Verfahren zur Herstellung des Netzanschlusses für eine Fotovoltaikanlage erfolgreich abschließen.
Die TEN Thüringer Energienetze GmbH, eine E.ON-Tochter, ist im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens vor dem Landgericht Erfurt dazu verpflichtet worden, einen Zeitplan für die unverzügliche Herstellung des Netzanschlusses einer Fotovoltaikanlage zu übermitteln und die Fotovoltaikanlage unverzüglich und vorrangig anzuschließen.
Der Betreiber der streitgegenständlichen Fotovoltaikanlage hatte bereits im Dezember 2011 der TEN ein Netzanschlussbegehren übermittelt. Diese wurde jedoch nicht bearbeitet, weshalb die Anrufung des Gerichts erforderlich wurde. Diese hat durch Beschluss der einstweiligen Verfügung mit Aktenzeichen 8 O 1661/12 am 19.11.2012 stattgegeben.
Erstellt von: Rechtsanwalt Marc Sturm, Kanzlei Sturm, Dr. Körner & Partner – Ihre Anwaltskanzlei Aichach
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