Auskunft und Netzanschluss müssen geleistet werden. Einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Erfurt
Wir konnten für einen Mandanten ein Verfahren zur Herstellung des Netzanschlusses für eine Photovoltaikanlage erfolgreich abschließen.
Die TEN Thüringer Energienetze GmbH, eine E.ON-Tochter, ist im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens vor dem Landgericht Erfurt dazu verpflichtet worden, einen Zeitplan für die unverzügliche Herstellung des Netzanschlusses einer Photovoltaikanlage zu übermitteln und die Photovoltaikanlage unverzüglich und vorrangig anzuschließen.
Der Betreiber der streitgegenständlichen Photovoltaikanlage hatte bereits im Dezember 2011 der TEN Thüringer Energienetze GmbH ein Netzanschlussbegehren übermittelt. Diese wurde jedoch nicht bearbeitet, weshalb die Anrufung des Gerichts erforderlich wurde. Diese hat durch Beschluss der einstweiligen Verfügung mit Aktenzeichen 8 O 1661/12 am 19.11.2012 stattgegeben.
Erstellt von: Rechtsanwalt Marc Sturm, Kanzlei Sturm, Dr. Körner & Partner – Ihre Anwaltskanzlei Aichach